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Dokument-Nr. 35229

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Urteil17.07.2025Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein6 A 60/23
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Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein Urteil17.07.2025

Aberkennung eines Mandats in der Gemein­de­ver­tretung der Gemeinde Wenningstedt-Braderup rechtswidrig

Das Schleswig-Holsteinische Verwal­tungs­gericht hat auf die Klage eines Gemein­de­ver­treters der Gemein­de­ver­tretung Wenningstedt-Braderup (Sylt) festgestellt, dass die Aberkennung seines Mandats durch die Gemein­de­ver­tretung rechtswidrig gewesen ist.

Der Kläger hat bei der Kommunalwahl am 14. Mai 2023 ein Listenmandat für die Partei ZUKUNFT. in der Gemein­de­ver­tretung der beklagten Gemeinde Wenningstedt-Braderup erlangt. Die Gemein­de­ver­tretung hatte ihm das Mandat mit Beschluss vom 11. Dezember 2023 aberkannt.

Die Richter der 6. Kammer sind der Auffassung, dass die Gemein­de­ver­tretung der beklagten Gemeinde dem klagenden Gemein­de­ver­treter das Mandat nicht aufgrund von Unregel­mä­ßig­keiten der Wahl hätte aberkennen dürfen. Das Gesetz sehe lediglich bei einer hier nicht in Rede stehenden Unwählbarkeit eine Aberkennung des Mandats vor. Komme es bei der Wahl zu Unregel­mä­ßig­keiten, so könne die Wahl nur für den jeweiligen Wahlkreis oder in Gänze für ungültig erklärt werden. Dann sei die Wahl aber auch zu wiederholen. Eine teilweise Ungültigkeit in Form einer Mandats­a­b­er­kennung sehe das Gesetz bei Wahlun­re­gel­mä­ßig­keiten nicht vor. Ob es zu Unregel­mä­ßig­keiten bei der Kommunalwahl am 14. Mai 2023 gekommen sei, aufgrund derer die Wahl insgesamt ungültig sei, komme es deswegen hier nicht an. Hierüber sei daher nicht zu entscheiden gewesen.

Das Urteil (Az. 6 A 60/23) ist noch nicht rechtskräftig. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Die Beklagte kann binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe die Zulassung der Berufung beim Oberver­wal­tungs­gericht beantra-gen.

Quelle: Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht, ra-online (pm/pt)

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