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22.10.2025 
Sie sehen einen Fußweg in einer Stadt, auf dem Tische und Stühle eines Restaurants stehen.

Dokument-Nr. 35497

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Verwaltungsgericht Würzburg Urteil21.10.2025

Gemeinde muss Gastwirt Sondernutzung für Außen­ga­s­tronomie erteilenKlage auf Erlaubnis für Außen­ga­s­tronomie in Großwallstadt erfolgreich - Fußweg ist ausreichend breit

Das Verwal­tungs­gericht Würzburg hat entschieden, dass die Klägerin, Inhaberin einer Gaststätte in Großwallstadt, einen Anspruch auf die Verpflichtung der Gemeinde Großwallstadt hat, ihr eine Sonder­nut­zungs­er­laubnis für eine Freischank­fläche auf dem öffentlichen Gehweg zu erteilen.

Auf einen Antrag der Klägerin hat die Gemeinde die begehrte Erlaubnis abgelehnt, da die beantragte Sondernutzung für Außen­ga­s­tronomie die verbleibende Gehwegbreite so stark beschränke, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht mehr gewährleistet sei.

Nach Auffassung der Kammer hingegen lässt die Breite des Gehwegs an dieser Stelle und die geringe Größe der geplanten Zweiertische ausreichend Raum für einen ungehinderten Fußgän­ger­verkehr. Die Belange der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, die im Rahmen einer solchen Sonder­nut­zungs­er­laubnis für verkehrsfremde Nutzungen berücksichtigt werden müssen, stehen der Erlaub­ni­s­er­teilung im konkreten Fall daher nicht entgegen.

Die Situation stellt sich nach Überzeugung der Kammer daher auch anders dar als bei einem im Jahr 2023 zugunsten der Gemeinde entschiedenen Fall, der eine benachbarte Gaststätte betraf. Dabei war jedoch sowohl eine andere Bestuhlung vorgesehen als auch aufgrund der dortigen Straßenkreuzung eine andere Verkehrs­si­tuation gegeben.

Gegen die Entscheidung, deren schriftliche Entschei­dungs­gründe noch nicht vorliegen, kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwal­tungs­ge­richtshof gestellt werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Würzburg, ra-online (pm/pt)

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