Verwaltungsgericht Schleswig Urteil27.11.2025
Mercedes-Benz AG gewinnt Klage gegen Diesel-Rückrufanordnung des KraftfahrtbundesamtesVerwaltungsgericht gibt Klage der Mercedes-Benz AG gegen Rückrufbescheide des KBA statt
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts hat auf eine Klage der Mercedes-Benz AG gegen sogenannte Rückrufbescheide des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) die angefochtenen Bescheide aufgehoben.
Streitgegenständlich war ursprünglich vor allem die Frage, ob die Verwendung einer sog. Kühlmittelsolltemperaturregelung (KSR) eine unzulässige Abschalteinrichtung in Dieselmotoren des Typs OM651 Euro 5 und OM640 Euro 5 darstellt, weil dadurch die Emissionsminderung von Stickoxiden in einer Weise verringert werde, die nicht mit Gründen des Motorschutzes gerechtfertigt sei. Zur Beantwortung dieser Frage kam die Kammer allerdings inhaltlich nicht mehr, weil sie die Rückrufbescheide des KBA bereits aus anderen Gründen für rechtswidrig hielt.
Nach Auffassung der Kammer beruhten die angefochtenen Bescheide aufgrund einer im Verwaltungsverfahren eingetretenen Rechtsänderung nicht mehr auf der richtigen Rechtsgrundlage. Die vom KBA angewandte Rechtsgrundlage des § 25 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung sei durch den seit dem 1. September 2020 vorrangig geltenden Artikel 52 der EU-Verordnung über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen (Verordnung (EU) 2018/858) abgelöst worden. Auch ein Austausch der Rechtsgrundlage komme nach Auffassung der Kammer im vorliegenden Fall nicht in Betracht, weil sich § 25 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung und Artikel 52 Verordnung (EU) 2018/858 in ihrem normspezifischen Zuschnitt unterscheiden würden und damit keine Wesensgleichheit vorliege.
Das Urteil (Az. 3 A 51/21) ist noch nicht rechtskräftig. Das KBA kann binnen eines Monats nach Zustellung der Urteilsgründe die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 28.11.2025
Quelle: Verwaltungsgericht Schleswig, ra-online (pm/pt)