18.09.2025
Urteile, erschienen im August2025
 MoDiMiDoFrSaSo
31    123
3245678910
3311121314151617
3418192021222324
3525262728293031
Urteile, erschienen im September2025
 MoDiMiDoFrSaSo
361234567
37891011121314
3815161718192021
3922232425262728
402930     
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.09.2025 
Sie sehen eine Weinflasche aus der Weingläser gefüllt werden.

Dokument-Nr. 35406

Sie sehen eine Weinflasche aus der Weingläser gefüllt werden.
Drucken
Beschluss10.09.2025Verwaltungsgericht Mainz1 L 492/25.MZ
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Mainz Beschluss10.09.2025

Nachbar kann nicht ohne Weiteres gegen vorübergehende Gaststät­te­n­er­laubnis nach § 12 Abs. 1 GastG vorgehenVeran­stal­tungsreihe „Apéro am Winzerkeller“ in Ingelheim darf weiter stattfinden

Das Verwal­tungs­gericht Mainz hat einen Eilantrag eines Anwohners, der sich gegen die Veran­stal­tungsreihe „Apéro am Winzerkeller“ richtete, abgelehnt.

Die Antragsgegnerin hatte die Veran­stal­tungsreihe auf Grundlage von § 12 Abs. 1 des Gaststät­ten­ge­setzes (GastG) für mehrere Termine im Jahr 2025 mit Lärmschutz­auflagen genehmigt. Der Antragsteller wohnt in unmittelbarer Nähe zum Veran­stal­tungsort. Er erhob gegen die Gaststät­te­n­er­laubnis Widerspruch bei der Antragsgegnerin mit der Begründung, dass ein für die Erlaub­ni­s­er­teilung notwendiger „besonderer Anlass“ der Veranstaltung nicht vorliege. Der bei dem Verwal­tungs­gericht Mainz gestellte Eilantrag hatte keinen Erfolg.

Es fehle dem Antragsteller an der Antragsbefugnis. Diese setze voraus, dass der Antragsteller eine mögliche Verletzung in eigenen Rechten geltend machen könne. Es reiche hierfür aber weder aus, in unmittelbarer Nähe zum Veran­stal­tungsort zu wohnen noch sich darauf zu berufen, dass kein „besonderer Anlass“ im Sinne von § 12 Abs. 1 GastG gegeben sei. Insbesondere habe der Antragsteller keine unzumutbaren Lärmbelastungen vorgetragen. Demgegenüber habe er in einem Schreiben an die Antragsgegnerin zum Ausdruck gebracht, dass die von der Veranstaltung ausgehenden Beein­träch­ti­gungen „akzeptabel“ und „hinnehmbar“ seien.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Es ist eine Beschwerde bei dem Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz (Az. 6 B 11241/25.OVG) anhängig, über die bislang noch nicht entschieden ist.

Quelle: Verwaltungsgericht Mainz, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss35406

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI