30.01.2026
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
30.01.2026 
Sie sehen eine Straße in einem Ort, auf der ein Teil der Fahrbahn als Streifen für Radfahrer markiert wurde.

Dokument-Nr. 35734

Sie sehen eine Straße in einem Ort, auf der ein Teil der Fahrbahn als Streifen für Radfahrer markiert wurde.
Drucken
Beschluss28.01.2026Verwaltungsgericht Köln18 L 2261/25
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Köln Beschluss28.01.2026

Verwal­tungs­gericht weist Eilantrag gegen Verkehrsversuch für Radfahrstreifen auf Bundesstraße abVerkehrsversuch auf der Adenauerallee in Bonn darf weitergehen

Der von der Stadt Bonn im Sommer 2025 angeordnete Verkehrsversuch auf der Adenauerallee in Bonn zwischen Koblenzer Tor und Bundes­kanz­le­rplatz steht in Einklang mit den rechtlichen Anforderungen der Straßen­ver­kehrs­ordnung. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Köln am 28. Januar 2026 entschieden und Eilanträge von zwei Anliegern gegen die Anordnung des Verkehrs­versuchs abgelehnt.

Seit September 2025 erprobt die Stadt Bonn auf der Grundlage der streit­ge­gen­ständ­lichen Verkehr­s­a­n­ordnung eine neue Spuraufteilung auf der Adenauerallee. Anstelle der bisher vierspurigen Verkehrsführung von Kfz mit Schutzstreifen für den Radverkehr stehen seitdem nur eine breitere Kfz-Spur und ein 2,00 Meter breiter Radfahrstreifen je Fahrtrichtung zur Verfügung. Im ruhenden Verkehr wurden einige Parkplätze zu Parkflächen für Radfahrende sowie Ladezonen mit nächtlichen Anwoh­ner­pa­rk­plätzen. Zur Begründung der Umgestaltung zugunsten der Radfahrenden stützt sich die Stadt auf ihr "Entwick­lungs­konzept Radverkehr für die Bonner Innenstadt" aus Juni 2019, das auf dem Verkehr­s­ent­wick­lungsplan Bonn fußt, sowie das Ende 2023 erstellte "aktualisierte Radverkehrsnetz". Darin ist die Adenauerallee als Hauptroute im Radverkehrsnetz mit der Anforderung einer baulich getrennten Fahrra­din­fra­s­truktur mit mindestens 2,00 Meter Breite festgeschrieben. Der Verkehrsversuch solle zur Vorbereitung einer endgültigen Anordnung der erprobten Verkehrsführung zeigen, ob insbesondere die Leistungs­fä­higkeit der Adenauerallee für den Kfz-Verkehr mit Blick auf ihre Bedeutung als Bundesstraße sowie die Verkehrs­si­cherheit vor allem für den Radverkehr in Einklang zu bringen sind. Zudem sollen die Auswirkungen des Verkehrs­versuchs auf benachbarte Straßen als Ausweichrouten betrachtet werden.

Hiergegen wandten sich die Antragsteller als Anwohner der Adenauerallee und trugen vor, die Reduzierung der Kfz-Spuren führe zu unzumutbaren Verkehrs­ver­zö­ge­rungen und Wegfall von Parkplätzen. Eine Notwendigkeit für die neue Verkehrsführung habe angesichts nur sehr weniger Unfälle unter Beteiligung von Radfahrenden bei der vorherigen Verkehrsführung nicht bestanden. Sie hielten eine weitere Radroute zusätzlich zur Kaiserstraße und dem Radweg entlang des Rheins nicht für notwendig.

Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Es teilt die Einschätzung der Antragsgegnerin, dass die bislang im Rahmen des kurzzeitigen, nur 2,5 Monate umfassenden Verkehrs­versuchs im Frühjahr 2024 gesammelten Daten und Erkenntnisse für eine endgültige Anordnung der neuen Verkehrsführung unzureichend sind und daher die erneute, längerfristige Datenerhebung im Rahmen des aktuellen Verkehrs­versuchs gerechtfertigt ist. Die im Rahmen des Verkehrs­versuchs zu erhebenden Verkehrsdaten ermöglichen eine realistische Einschätzung von Verkehr­s­auf­kommen, Verkehrs­ver­zö­ge­rungen, sicher­heits­re­le­vanten Ereignissen, Nutzungs­ver­halten sowie Ausweich­ver­kehren und sind daher als geeignet und erforderlich anzusehen. Für ihre Verkehrsplanung auf der Adenauerallee durfte sich die Antragsgegnerin auch auf die benannten Konzepte zur Unterstützung der geordneten städtebaulichen Entwicklung stützen.

Gegen den Beschluss steht den Beteiligten die Beschwerde zu, über die das Oberver­wal­tungs­gericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden würde.

Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss35734

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI