21.07.2026
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
21.07.2026 
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil07.07.2026

Teststel­len­be­treiberin muss Vergütungen für Corona-Tests zurückzahlenDokumen­ta­ti­o­ns­pflichten wurden nicht vollständig erfüllt

Das Verwal­tungs­gericht Koblenz hat die Klage einer Teststel­len­be­treiberin gegen die Rückforderung von Vergütungen nach der Coronavirus-Testverordnung durch die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz abgewiesen.

Die Klägerin betrieb während der Corona-Pandemie mehrere Teststellen. Im Dezember 2022 stellte die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz Auffälligkeiten bei den Abrechnungen der Klägerin fest. Die daraufhin von der Kassen­ärzt­lichen Vereinigung unter anderem angeforderte, nach der Coronavirus-Testverordnung vorgeschriebene Auftrags- und Leistungs­do­ku­men­tation für einen bestimmten Abrechnungstag konnte die Klägerin nicht vollständig vorlegen. Zur Begründung gab sie an, ihr Notebook mit den Daten sei durch einen Systemausfall irreparabel beschädigt worden.

Fehlende Unterlagen

Wegen der fehlenden Unterlagen forderte die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz mit Bescheid vom 25. September 2024 einen Betrag in Höhe von rund 700.000,00 € von der Klägerin zurück. Dagegen erhob die Klägerin nach erfolglosem Wider­spruchs­ver­fahren Klage, mit der sie insbesondere geltend machte, sie habe eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Dokumentation erstellt, lediglich die spätere Daten­satz­vorlage sei wegen des Systemausfalls nicht vollständig möglich gewesen.

Rückforderung der Vergütung ist rechtens

Die Klage hatte keinen Erfolg. Die Rückforderung der Vergütung sei rechtens, so die Koblenzer Richter. Die Klägerin habe die nach der Coronavirus-Testverordnung zu beachtenden Dokumen­ta­ti­o­ns­pflichten nicht vollständig erfüllt. Der Datenverlust entbinde die Klägerin nicht von ihren gesetzlichen Dokumen­ta­ti­o­ns­pflichten. Vielmehr habe sie durch die Anfertigung von Sicher­heits­kopien die Erfüllung ihrer Dokumen­ta­ti­o­ns­pflichten sicherstellen müssen. Der spätere Verlust einer – unterstellt – zunächst ordnungsgemäßen Dokumentation gehe daher zu Lasten der Klägerin.

Gegen die Entscheidung können die Beteiligten einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.

Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil36112

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI