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27.02.2026 

Dokument-Nr. 35795

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Urteil25.02.2026Verwaltungsgericht Kassel7 K 2134/24.KS und 7 K 2515/25.KS
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Kassel Urteil25.02.2026

Unzulässige Nutzung Künstlicher Intelligenz bei studentischen Prüfungs­leis­tungenSchwere Täuschung

Die für das Hochschulrecht zuständige 7. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts Kassel hat mit Urteilen vom 25.02.2026 zwei Klagen von Studierenden abgewiesen.

In beiden Fällen hatte die Universität Kassel Prüfungs­leis­tungen (eine Bachelorarbeit im Fach Informatik und eine Hausarbeit im Master­stu­diengang Verwal­tungsrecht) für „nicht bestanden“ erklärt und die Kläger wegen schwerer Täuschung durch verbotene Zuhilfenahme von Künstlicher Intelligenz (KI) auch von der Prüfungs­wie­der­holung ausgeschlossen.

Unerlaubte Hilfsmittel

Die Kammer hat diese Bewertungen der Universität bestätigt, weil sich die Studierenden – so auch zur Überzeugung des Gerichts – unerlaubter Hilfsmittel bedient haben. Insoweit hat das Gericht verall­ge­mei­ne­rungs­fähige Regeln zum Umgang mit KI in Prüfungs­si­tua­tionen an der Universität und hinsichtlich der Beweisbarkeit ihres Einsatzes aufgestellt.

Berufung möglich

Das Verwal­tungs­gericht hat gegen beide Urteile das Rechtsmittel der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung dieser Rechtssache zugelassen.

Quelle: Verwaltungsgericht Kassel, ra-online (pm/pt)

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