Verwaltungsgericht Hannover Urteil26.02.2026
Klage gegen naturschutzrechtliches Verbot des Modellflugbetriebs über dem Steinhuder Meer erfolglosUntersagung des Betriebs unbemannter Modellflugzeuge zum Schutz von Vogelbeständen bestätigt
Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage gegen eine auf das Naturschutzrecht gestützte Entscheidung der Region Hannover abgewiesen. Die Region hat in ihrer Funktion als Naturschutzbehörde dem Kläger mit dem angegriffenen Bescheid den Betrieb von Modellflugzeugen über dem Steinhuder Meer sowie zwei nahegelegenen Naturschutzgebieten untersagt. Die Untersagung zielt auf den Schutz von Vögeln ab, die durch den motorisierte Modellflug gestört werden könnten.
Der Kläger hat im Juli 2024 gegen diese Entscheidung Klage erhoben. Zwischen den Beteiligten bestand Streit darüber, ob eine Beschränkung des Luftverkehrs durch naturschutzrechtliche Regelungen des Landesrechts zulässig sei. Insbesondere ging es hierbei um die Frage, ob zwischen bemannter und unbemannter Luftfahrt differenziert werden könne.
Naturschutzrechtliche Untersagung unbemannter Luftfahrt mit Bundesrecht vereinbar
Das Gericht hat die Klage abgewiesen. Entgegen der Auffassung des Klägers sei das Verbot der unbemannten Luftfahrt in den Naturschutzgebietsverordnungen und der Landschaftsschutzgebietsverordnung des Landes Niedersachsen auch mit Blick auf die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Luftverkehr nicht zu beanstanden. Die Luftverkehrsverordnung enthalte eine ausdrückliche Öffnungsklausel, derzufolge unter anderem das Naturschutzrecht der Länder unberührt bleibe. Die Kammer sah auch keinen Widerspruch zu der von dem Kläger angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26.01.2023 - 7 CN 1/22 -). Dieses habe zwar Entschieden, dass Flugbeschränkungen für Luftfahrzeuge im Wege einer Naturschutzgebietsverordnung nicht angeordnet werden könnten. Diese Entscheidung habe jedoch ausdrücklich nur den Fall des Verkehrs mit bemannten Fluggeräten - konkret Heißluftballonfahrten - zum Gegenstand.
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Rechtmäßigkeit der Zwangsgeldfestsetzung bestätigt
Auch ein weiteres Verfahren des Klägers blieb ohne Erfolg. In diesem hat er sich gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes i.H.v. 5.000,- Euro gewandt, welches die Region ihm gegenüber zur Durchsetzung der Verbotsverfügung verhängt hatte. Das Gericht hielt diese Zwangsgeldfestsetzung für rechtmäßig. Der Kläger hatte zuvor gegen das Verbot verstoßen und ein wasserlandungsfähiges Modellflugzeug geflogen.
Gegen die Urteile kann vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg binnen eines Monats nach Vorliegen der vollständigen Entscheidungsgründe die Zulassung der Berufung beantragt werden.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 04.03.2026
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover, ra-online (pm/mw)