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Dokument-Nr. 36052

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Verwaltungsgericht Hannover Beschluss18.06.2026

"Fête de la Musique" darf als kulturelles Großereignis von besonderer gesell­schaft­licher Bedeutung auch mal lauter seinEilantrag gegen "Fête de la Musique" erfolglos

Das Verwal­tungs­gericht Hannover hat einen Eilantrag gegen die Durchführung der am kommenden Sonntag, den 21. Juni 2026, in Hannover geplante Veranstaltung „Fête de la Musique" abgelehnt.

Die Antragstellerin hatte geltend gemacht, die von einer Bühne in der Nähe ihrer Wohnung ausgehenden Lärm- und Lichtim­mis­sionen seien unzumutbar und gesund­heits­ge­fährdend. Sie begehrte die Verlegung beziehungsweise Unterlassung der Veranstaltung im Bereich ihrer Wohnung.

Kulturelles Großereignis von besonderer gesell­schaft­licher Bedeutung

Die 9. Kammer stellte fest, dass die Veranstaltung als kulturelles Großereignis von besonderer gesell­schaft­licher Bedeutung ein hohes öffentliches Interesse genieße. Zwar könnten die in technischen Regelwerken vorgesehenen Immis­si­ons­richtwerte teilweise überschritten werden. Nach Auffassung des Gerichts hat die Landes­hauptstadt Hannover jedoch nachvollziehbar dargelegt, dass durch geeignete Schutzmaßnahmen gesundheitliche Gefahren für Anwohnerinnen und Anwohner ausgeschlossen werden können.

Veranstaltung hat einen singulären Charakter

Die Kammer betonte zudem den singulären Charakter der Veranstaltung, ihre zeitliche Begrenzung auf den Zeitraum zwischen 14 und 22 Uhr sowie die Einhaltung der Nachtruhe. Unter diesen Umständen seien die zu erwartenden Lärmimmissionen für die Antragstellerin zumutbar.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde zum Nieder­säch­sischen Oberver­wal­tungs­gericht möglich.

Quelle: Verwaltungsgericht Hannover, ra-online (pm/pt)

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