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Dokument-Nr. 35675

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Beschluss30.12.2025Verwaltungsgericht Hannover9 B 11131/25
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Verwaltungsgericht Hannover Beschluss30.12.2025

Eilantrag zur weiteren Nutzung der Mountain­bi­ke­strecken im Deister hat keinen Erfolg9. Kammer lehnt Eilantrag der Deisterfreund.de e. V. ab

Die 9. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts Hannover hat mit Beschluss vom 30.12.2025 den Eilantrag der Deisterfreund.de e. V. auf vorläufige Duldung dreier Strecken für das Downhill-Mountainbiking im Deister abgelehnt.

Der Antragsteller ist ein 2012 gegründeter Verein zur Ausübung des Mountain­bi­ke­sports. Ab dem Jahr 2013 erteilte die Antragsgegnerin dem Antragsteller jeweils befristete Befreiungen für die Nutzung dreier Mountain­bi­ke­strecken im Landschafts­schutz­gebiet im Deister. Die Antragsgegnerin verband damit die Erwartung, durch das Angebot rechtmäßiger Trails für den Mountain­bi­kesport das rechtswidrige Anlegen weiterer Trails im Landschafts­schutz­gebiet verhindern oder zumindest eindämmen zu können.

Nachdem die Antragsgegnerin zuletzt im Jahr 2023 eine bis zum 31.12.2025 befristete Befreiung erteilt hatte, beantragte der Antragsteller im Herbst 2025 die Verlängerung der Befreiung, über die die Antragsgegnerin noch nicht entschieden hat.

Die 9. Kammer hat den Eilantrag, der auf vorläufige Duldung des Betriebs der drei Mountain­bi­ke­strecken bis zu einer bestands­kräftigen Entscheidung über den Verlän­ge­rungs­antrag gerichtet ist, abgelehnt. Ihre Entscheidung hat die 9. Kammer darauf gestützt, dass die begehrte Entscheidung zu einer unzulässigen Vorwegnahme der Hauptsache führen würde. Der Antragsteller habe nicht glaubhaft gemacht, dass ihm bei einem Abwarten bis zu einer Entscheidung in der Hautsache unzumutbare und nicht wieder rückgängig zu machende Nachteile drohen würden.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Antragsteller kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Nieder­säch­sischen Oberver­wal­tungs­gericht einlegen.

Quelle: Verwaltungsgericht Hannover, ra-online (pm/pt)

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