21.07.2026
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
21.07.2026 
Sie sehen zwei traurige Personen im einem Flugzeug, wobei eine mit einer Warnweste bekleidet ist.KI generated picture

Dokument-Nr. 36117

Sie sehen zwei traurige Personen im einem Flugzeug, wobei eine mit einer Warnweste bekleidet ist.KI generated picture
Drucken
Beschluss20.07.2026Verwaltungsgericht Düsseldorf8 L 1127/26
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss20.07.2026

Wegen Terror­mit­glied­schaft verurteilter Syrer darf trotz familiärer Bindungen in Deutschland abgeschoben werdenÖffentliche Sicherheit ist höher zu bewerten als die familiären Bindungen

Zu Recht hat die Landes­hauptstadt Düsseldorf einem syrischen Straftäter die Abschiebung angedroht und ein Wieder­ein­rei­se­verbot von 20 Jahren festgesetzt. Das hat das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf entschieden und damit einen entsprechenden Eilantrag des Ausländers abgelehnt. Der Syrer war im Jahr 2020 u.a. wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen sowie Freiheits­be­raubung mit Todesfolge in 19 Fällen zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Nachdem das dem Syrer zuerkannte Abschie­bungs­verbot mit Blick auf die Lage in Syrien widerrufen und ein hiergegen gerichteter Eilantrag vor der zuständigen Asylkammer ebenso erfolglos geblieben war (vgl. Verwal­tungs­gericht Düsseldorf, Beschluss v. 23.04.2026 - 17 L 1132/26.A) wie die Klage in der Hauptsache, konnte gegen den ausrei­se­pflichtigen Antragsteller eine Abschie­bung­s­an­drohung erlassen werden.

Keine Abschie­bungs­verbote

Dieser stehen auch heute keine Abschie­bungs­verbote entgegen. Dies gilt sowohl bezüglich der Lage in Syrien als auch mit Blick auf die familiären Bindungen des Antragstellers in Deutschland zu seiner Ehefrau und das Wohl seiner hier lebenden 17, 14, 12 und 10 Jahre alten Kinder. Zwar lebte der Syrer seit der Einreise der Familie im Oktober 2015 bis zu seiner Inhaftierung im März 2017 und seit seiner Haftentlassung am 21. August 2025 in häuslicher Gemeinschaft mit seiner Familie. Auch während der Verbüßung seiner Freiheitsstrafe wurde der Kontakt aufrecht­er­halten.

Öffentliche Sicherheit ist höher zu bewerten als die familiären Bindungen

Trotz der familiären Verbundenheit müssen diese Bindungen wegen der von dem syrischen Staats­an­ge­hörigen ausgehenden Wieder­ho­lungs­gefahr vor der erneuten Begehung von Straftaten hinter den Schutz der öffentlichen Sicherheit zurücktreten. Anfang des Jahres 2013 war der radikalisierte Syrer Mitglied einer Kampfgruppe, die neben dem Sturz der syrischen Regierung die Umsetzung jihadistischer Ziele verfolgte und dazu beitragen wollte, in Syrien ein islamisches Herrschafts­system unter dem Recht der Scharia zu etablieren. Anfang März 2013 war er an der Eroberung der Provinz­hauptstadt Raqqa beteiligt und hatte an der Gefangennahme von etwa 40 Personen mitgewirkt, von denen schließlich jedenfalls 19 Gefangene von einem Scharia-Richter zum Tode verurteilt und hingerichtet wurden.

Gefahr neuer, vergleichbarer Straftaten

Der Antragsteller ist auch weiterhin gefährdet, sich erneut einem bewaffneten Kampf anzuschließen. Er streitet seine Taten bis heute ab und hat damit seine Vergangenheit nicht aufgearbeitet. Dass er neue, vergleichbare Straftaten begehen könnte, ist angesichts der Schwere der begangenen Straftaten und der besonders hochrangigen Rechtsgüter, die hierdurch verletzt bzw. gefährdet worden sind, hinreichend wahrscheinlich.

Das Wieder­ein­rei­se­verbot von 20 Jahren ist zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und einer terroristischen Gefahr berechtigt und ohne Ermessensfehler ergangen.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde bei dem Oberver­wal­tungs­gericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.

Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss36117

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI