19.11.2025
Urteile, erschienen im Oktober2025
 MoDiMiDoFrSaSo
40  12345
416789101112
4213141516171819
4320212223242526
442728293031  
Urteile, erschienen im November2025
 MoDiMiDoFrSaSo
44     12
453456789
4610111213141516
4717181920212223
4824252627282930
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
19.11.2025 
Sie sehen einen Spielautomaten.

Dokument-Nr. 35578

Sie sehen einen Spielautomaten.
Drucken
Urteil11.11.2025Verwaltungsgericht BerlinVG 4 K 28/25
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Berlin Urteil11.11.2025

Keine Geldspiel­au­tomaten in einem Bowling-Center

In einem Bowling-Center in Neukölln dürfen Geldspiel­au­tomaten mit Gewinn­mög­lichkeit nicht betrieben werden. Das hat das Verwal­tungs­gericht Berlin entschieden.

Der Kläger beantragte den Betrieb von Geldspiel­au­tomaten in dem Gaststät­ten­bereich einer Neuköllner Freizeit­s­por­t­ein­richtung, die mit insgesamt 28 Bowlingbahnen, Billardtischen, Dartscheiben sowie zwei Box- und einem Basket­ba­ll­au­tomaten über ein breit gefächertes Unter­hal­tungs­angebot verfügt. Das Bezirksamt Neukölln lehnte diesen Antrag ab, weil die in einer Freizeit­s­por­t­ein­richtung befindliche Gaststätte kein zulässiger Standort für Geldspielgeräte sei.

Die 4. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts hat die Klage abgewiesen. Die maßgebliche Spielverordnung untersage die Aufstellung von Geldspiel­geräten in Gaststätten, in denen die Verabreichung von Speisen und Getränken nur eine untergeordnete Rolle spiele. Dies sei hier der Fall. Der Gaststätte komme im Verhältnis zum Betrieb der Bowlingbahnen lediglich eine ergänzende Bedeutung zu. Zudem stelle die Gaststät­te­n­er­laubnis auf den Betrieb der Bowlingbahnen ab und auch in der Außen­dar­stellung werbe die Einrichtung vorrangig als "City Bowling". Ferner sei die Freizei­t­ein­richtung insgesamt als Sporthalle im Sinne der Spielverordnung einzuordnen, so dass die darin befindliche Gaststätte auch aus diesem Grund als zulässiger Aufstellort für Geldspielgeräte ausscheide. Das Aufstellverbot diene auch dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Die Einrichtung stehe ihnen nämlich uneingeschränkt offen und werbe auch mit Angeboten für Kinder­ge­burtstage und Schulausflüge.

Dass es in der Vergangenheit einem anderen Betreiber über mehr als zwanzig Jahre gestattet war, zwei Geldspiel­au­tomaten in genau dieser Gaststätte aufzustellen, könne der Klage nicht zum Erfolg verhelfen. Die konkrete Genehmigung richte sich an den jeweiligen Aufsteller und sei nicht rein objektbezogen. Ein Bestandsschutz komme deshalb nicht in Betracht.

Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil35578

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI