04.02.2026
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
04.02.2026 
Sie sehen einen Eisbrocken auf einer Eisfläche.

Dokument-Nr. 35742

Sie sehen einen Eisbrocken auf einer Eisfläche.
Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Berlin Beschluss03.02.2026

Allge­mein­ver­fügung zum Tausalzeinsatz in Berlin aufgehobenFlächendeckende Verwendung von Auftaumitteln mangels gesetzlicher Grundlage und fehlender Begründung untersagt

Auf Berliner Straßen darf nach einer Eilentscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Berlin weiter kein Tausalz zur Glätte­be­kämpfung eingesetzt werden.

Nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) ist die Verwendung von Auftaumitteln zur Bekämpfung der Winterglätte grundsätzlich verboten. Am 30. Januar 2026 erlaubte die Senats­ver­waltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt den zum Winterdienst verpflichteten Anliegern und den Berliner Stadt­rei­ni­gungs­be­trieben (BSR) mittels einer sofort vollziehbaren Allgemeinverfügung die Verwendung von Tausalz und weiterer Auftaumittel auf Fahrbahnen und Gehwegen. Die Senats­ver­waltung begründete die Entscheidung mit einer akuten Notlage infolge gegenwärtiger, außer­ge­wöhn­licher und flächen­de­ckender extremer Glätte. Hiergegen wandte sich der Berliner Landesverband des NABU als anerkannte Umwelt- und Natur­schutz­ver­ei­nigung mit seinem Eilantrag.

Gericht sieht Rechts­wid­rigkeit der Allge­mein­ver­fügung und fehlende Begründung

Die 1. Kammer hat diesem Antrag stattgegeben. Die von der Senats­ver­waltung erlassene Allge­mein­ver­fügung entbehre einer rechtlichen Grundlage. Ausnahmen vom Verbot des flächen­de­ckenden Einsatzes von Tausalz seien nur in den im Gesetz besonders geregelten Fällen möglich. Eine behördliche Befrei­ungs­mög­lichkeit sehe das StrReinG demgegenüber nicht vor. Von dem gesetzlichen Verbot könne daher nicht durch eine Allge­mein­ver­fügung abgewichen werden. Im Übrigen habe die Senats­ver­waltung versäumt, die sofortige Vollziehbarkeit der Allge­mein­ver­fügung schriftlich zu begründen. Eine Nachholung der Begründung komme nicht in Betracht, da dies dem Zweck des Begrün­dungs­er­for­der­nisses - der Behörde den Ausnah­me­cha­rakter der Vollzie­hungs­a­n­ordnung vor Augen zu führen - zuwiderlaufe.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/mw)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss35742

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI