11.05.2026
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
11.05.2026 

Dokument-Nr. 35968

Sie sehen eine Panoramaansicht der Stadt Rothenburg ob der Tauber im Norden Bayerns.
Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil24.11.2025

Denkmal­schutz­recht­licher Ensembleschutz wichtiger als Photo­vol­taik­anlage auf dem HausdachKeine Errichtung von Photo­vol­taik­anlagen auf einem Hausdach in der Altstadt von Rothenburg ob der Tauber

Das Verwal­tungs­gericht Ansbach hat die Klage zweier Eigentümer eines Hauses in der Altstadt in Rothenburg ob der Tauber auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung einer Photo­vol­taik­anlage auf ihrem Hausdach abgewiesen und dem Denkmalschutz den Vorrang eingeräumt.

Die Kläger, die ihr Wohnhaus in der Altstadt in Rothenburg ob der Tauber renovieren und energetisch sanieren, möchten in diesem Zug auf ihrem Hausdach eine Photovoltaikanlage mit schwarzen Paneelen errichten. Da die Altstadt von Rothenburg ob der Tauber unter denkmal­schutz­recht­lichem Ensembleschutz steht und die Stadt eine Bauge­stal­tungs­satzung zum Schutzes ihres Ortsbildes hat, die Photo­vol­taik­anlagen in der Altstadt verbietet, benötigen die Kläger für ihr Vorhaben eine denkmal­schutz­rechtliche Erlaubnis sowie eine Abweichung von der genannten Satzung. Nachdem die Stadt ihnen diese versagt hatte, wandten sich die Kläger an das Verwal­tungs­gericht Ansbach, um die Erteilung der Erlaubnisse gerichtlich durchzusetzen.

Die 17. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts Ansbach wies die Klage ab und räumte dem Denkmalschutz vorliegend den Vorrang ein. Bei der Altstadt von Rothenburg ob der Tauber handle es sich um ein herausragendes, besonders schützenswertes Denkmal, ein einzigartiges Ensemble einer mittel­al­ter­lichen Altstadt mit geschlossener roter und bisher ungestörter Ziegel-Dachlandschaft, in der schwarze Aufdach-Solarpaneele einen störenden Fremdkörper darstellen würden. Dies wurde im Rahmen der mündlichen Verhandlung, die im Ratssaal der Stadt Rothenburg stattgefunden hat, von Seiten des Landesamtes für Denkmalschutz überzeugend dargelegt. Der nach dem Gesetz überragend wichtige Belang des Ausbaus der erneuerbaren Energien, der auch für Hauspho­to­vol­taik­anlagen gelte, müsse vorliegend daher zurücktreten.

Im Rahmen eines Termins vor Ort stieg das Gericht auf den Röderturm der Stadtmauer sowie auf den Rathausturm, um die Dachlandschaft von Rothenburg ob der Tauber zu bewerten und um einzuschätzen, ob das Haus der Kläger in dieser Dachlandschaft sichtbar ist.

Quelle: Verwaltungsgericht Ansbach, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil35968

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI