07.08.2026
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07.08.2026 
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss16.07.2026

Berliner Verkehrs­be­triebe müssen Werbekampagne von Online-Portal Nius vorerst nicht fortsetzenOberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg setzt die Werbepflicht der BVG für Nius vorläufig aus

Die Berliner Verkehrs­be­triebe (BVG) haben im Streit um die Werbekampagne des Portals „Nius“ vor dem Oberver­wal­tungs­gericht (OVG) Berlin-Brandenburg einen vorläufigen Erfolg erzielt. Das OVG setzte die Anordnung der Vorinstanz aus: Anders als vom Verwal­tungs­gericht Berlin entschieden, muss die BVG die Werbung für das rechts­kon­ser­vative Nachrich­ten­portal vorerst nicht wieder in ihren U-Bahnen und an den Bussen anbringen.

Am 13. Juli 2026 haben die Berliner Verkehrs­be­triebe (BVG) gegen den Beschluss des Verwal­tungs­ge­richts Berlin (VG 1 L 215/26 ) Beschwerde zum Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg eingelegt.

Oberver­wal­tungs­gericht setzt die Werbepflicht der BVG für Nius vorläufig aus

Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg hat am 16. Juli 2026 entschieden, die erstin­sta­nzliche Entscheidung des Verwal­tungs­gericht Berlin zur Fortführung der Werbekampagne bis zur finalen Entscheidung über die Beschwerde auszusetzen. Es bestehe keine Notwendigkeit, dem Ergebnis des Beschwer­de­ver­fahrens vorzugreifen. Dies bedeutet, dass die BVG die Werbekampagne des Online-Portals Nius vorerst nicht wieder aufnehmen muss.

Quelle: Berliner Verkehrsbetriebe, ra-online (pm/pt)

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