05.03.2026
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05.03.2026 

Dokument-Nr. 35801

Sie sehen die Kühltürme eines Kernkraftwerks an einem Fluss.
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss02.03.2026

Castor­transporte von Jülich nach Ahaus dürfen stattfindenStreitpunkt Störung durch Drohnen

Die Beschwerde des BUND für Umwelt- und Naturschutz e.V. gegen die ablehnende Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Berlin zu einem Eilantrag gegen den Transport von CASTOR-Behältern von Jülich nach Ahaus hat keinen Erfolg. Das hat das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Der Antragsteller macht im Wesentlichen geltend, dass ein Schutz der CASTOR-Behälter gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter, insbesondere durch Drohnen, nicht gewährleistet sei. Das Verwal­tungs­gericht Berlin wies den Eilantrag zurück.

Nach Auffassung des Oberver­wal­tungs­ge­richts ist diese Entscheidung im Ergebnis nicht zu beanstanden. Zwar darf der Antragsteller, entgegen der Auffassung des Verwal­tungs­ge­richts, gerichtlich gegen die Beför­de­rungs­ge­neh­migung vorgehen. Die entsprechende Vorschrift des Umwelt-Rechts­be­helfs­ge­setztes ist weit zu verstehen und erfasst auch einen Gefahr­gut­transport.

Öffentliches Interesse an Lagerräumung überwiegt

Der Antrag ist aber unbegründet. Das öffentliche Interesse an einer baldigen Räumung des Lagers in Jülich - dessen Genehmigung bereits vor Jahren ausgelaufen ist - überwiegt das Interesse des Antragstellers an der Wieder­her­stellung der aufschiebenden Wirkung seiner Rechtsmittel gegen die atomrechtliche Beför­de­rungs­ge­neh­migung. Die Genehmigung ist ungeachtet des Umstands, dass einzelne Teile der Verwal­tungsakten unter anderem aus Sicher­heits­gründen nur geschwärzt zur Verfügung stehen, nicht offensichtlich rechtswidrig.

Störung durch Drohnen befürchtet

Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass die Antragsgegnerin die Gefahr von Drohnen­an­griffen auf die Transporte unterschätzt haben könnte. Vor dem Hintergrund offener Erfolgs­aus­sichten geht die Folgenabwägung zwischen einer weiteren rechtswidrigen Lagerung der Brennelemente in Jülich und ihrem baldigen Castor-Transport in das Behälterlager in Ahaus, in dem sie rechtskonform aufbewahrt werden können, zu Lasten der vom Antragsteller vertretenen Interessen aus.

Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/pt)

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