Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss16.10.2025
"Friedensstatue" darf nicht bleiben
Das Begehren des Korea-Verband e.V., die sogenannte "Friedensstatue" auf dem Unionplatz in Berlin-Moabit weiterhin am jetzigen Standort zu dulden, hat auch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg keinen Erfolg.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte den Eilrechtsschutzantrag des Verbandes gegen die Entscheidung des Bezirksamt Mitte von Berlin abgelehnt, keine weitere Duldung der Statue auszusprechen, sondern vielmehr sofort vollziehbar zur Beseitigung der Statue aufzufordern. Der Beschluss des Bezirksamts Mitte von Berlin zur Festlegung einer allgemeinen Verwaltungspraxis für den Umgang mit Kunst im öffentlichen Raum sei nicht zu beanstanden. Der Beschluss sehe unter anderem die Befristung der für die Aufstellung von Kunst erforderlichen behördlichen Sondernutzungserlaubnis auf zwei Jahre vor. Die von dem Korea-Verband e.V. aufgestellte Staue befinde sich deutlich länger, nämlich seit dem Jahr 2020, auf dem Unionplatz.
Der 6. Senat hat die Beschwerde des Korea-Verband e.V. zurückgewiesen. Denn die vorgelegte Begründung der Beschwerde erfüllt schon nicht die gesetzlichen Vorgaben, die eine Auseinandersetzung mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts erfordern. Die Beschwerdebegründung wendet sich gegen die starre Zwei-Jahre-Regelung, ohne jedoch konkret auf die Erwägungen des Verwaltungsgerichts einzugehen, das insbesondere festgestellt hatte, der Staat müsse sich bei der Genehmigung von Kunst im öffentlichen Raum in besonderem Maße am Grundsatz der Gleichbehandlung ausrichten und dürfe den Aufstellungszeitraum nicht willkürlich nach dem Aussagegehalt des aufgestellten Kunstwerks oder sonstigen, mit dessen Aufstellung verbundenen aktuellen kulturpolitischen Interessen bemessen.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2025
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/pt)