10.01.2026
Urteile, erschienen im Dezember2025
 MoDiMiDoFrSaSo
491234567
50891011121314
5115161718192021
5222232425262728
1293031    
Urteile, erschienen im Januar2026
 MoDiMiDoFrSaSo
1   1234
2567891011
312131415161718
419202122232425
5262728293031 
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
10.01.2026 
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 35686

Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.
Drucken
Beschluss08.01.2026Oberverwaltungsgericht Berlin-BrandenburgOVG 4 S 42/25
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss08.01.2026

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung einer Hochschul­kanzlerin erfolglos

Die gegenwärtige Kanzlerin einer staatlichen Universität des Landes Berlin kann die Neubesetzung des auf Zeit vergebenen Amtes nicht im Wege des von ihr geführten Eilrechts­schutz­ver­fahrens verhindern. Das folgt aus dem Beschluss des Oberver­wal­tungs­ge­richts Berlin-Brandenburg.

Der Akademische Senat der Universität plant im Februar 2026 einen Kanzler oder eine Kanzlerin zu wählen. Nach dem Berliner Hochschulrecht sind Kanzler der Universitäten Beamte auf Zeit. Die derzeitige Hochschul­kanzlerin, gegen die ein gerichtlich bestätigtes Verbot der Führung der Dienstgeschäfte vorliegt, begehrt in einem anhängigen Berufungs­ver­fahren die Umwandlung ihres Beamten­ver­hält­nisses auf Zeit in ein Beamten­ver­hältnis auf Lebenszeit in der Funktion als Kanzlerin der Universität.

Der 4. Senat des Oberver­wal­tungs­ge­richts hat den Antrag der derzeitigen Hochschul­kanzlerin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, der Universität zu untersagen, die Planstelle des Hochschul­kanzlers vor dem Abschluss des Berufungs­ver­fahrens neu zu besetzen, abgelehnt. Sie hat nicht glaubhaft gemacht, dass sie einen Anspruch auf Umwandlung ihres von vorneherein bis Mitte 2026 begrenzt bestehenden Beamten­ver­hält­nisses auf Zeit in ein solches auf Lebenszeit hat. Einem solchen Anspruch steht das gesetzliche Gebot der Ernennung des Kanzlers oder der Kanzlerin der Universität nur zum Beamten auf Zeit und ein landes­recht­liches Umwand­lungs­verbot entgegen. Die Konzeption der Hochschul­leitung im Berliner Landesrecht, nach der der Hochschul­kanzler Mitglied des Präsidiums und damit kein bloßer Verwal­tungs­leiter ist, legt es auch verfas­sungs­rechtlich nicht nahe, dass sich ein Kanzler im Beamten­ver­hältnis auf Lebenszeit befinden muss.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Quelle: Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss35686

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI