Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss06.11.2025
Ausländerbehörde hat Teilnahme eines Redners an Palästina-Kongress zu Unrecht verhindertUrteil zum Verbot einer politischen Betätigung im Rahmen des Palästina Kongresses rechtskräftig
Das gerichtliche Verfahren um ein Verbot der politischen Betätigung, das im Zusammenhang mit dem letztjährigen "Palästina Kongress" ausgesprochen worden war, ist mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg abgeschlossen.
Der Kläger sollte im April 2024 als Redner auf der Veranstaltung "Palästina Kongress" auftreten. Das Landesamt für Einwanderung des Landes Berlin untersagte dem Kläger unter anderem die persönliche Teilnahme an der Veranstaltung einschließlich der Darbietung eigener Beiträge sowie eine Teilnahme bei Abwesenheit durch Verwendung von Telekommunikationsmitteln.
Verwaltungsgericht: Auftritts-Verbot bei "Palästina-Kongress" war rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Berlin hat auf die Klage des Klägers festgestellt, dass das verhängte Verbot der politischen Betätigung rechtswidrig war. Die gesetzlichen Voraussetzungen für ein solches Verbot hätten nicht vorgelegen. Nach der anzustellenden Gefahrenprognose sei nicht davon auszugehen gewesen, dass die zu erwartende politische Betätigung des Klägers die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährden oder den außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland zuwiderlaufen würde.
Oberlandesgericht lehnt Zulassung der Berufung ab
Der 2. Senat hat den hiergegen gerichteten Antrag des Landes Berlin auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Die von dem Land Berlin vorgelegte Begründung erfüllt bereits nicht die gesetzlichen Vorgaben, die eine Auseinandersetzung mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts erfordern. Mit seinem Zulassungsantrag stellt das Land Berlin die Annahmen des Verwaltungsgerichts, dass die Klage als Feststellungsklage zulässig und begründet sei, nicht den Darlegungsanforderungen genügend in Frage. Der 2. Senat hatte sich daher nicht inhaltlich mit den Wertungen des angegriffenen Urteils zu befassen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2025
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/pt)