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27.11.2025 
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss25.11.2025

JazzRadio Berlin muss UKW-Frequenz an Elektro-Radiosender pure fm abgebenJazzradio Berlin scheitert auch vor dem OVG Berlin-Brandenburg

Der auf die vorläufige Zuweisung der UKW-Frequenz 106,8 MHz gerichtete Eilantrag des Radiosenders JazzRadio Berlin hat auch vor dem Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg keinen Erfolg.

JazzRadio Berlin ist seit dem Jahr 2010 auf der UKW-Frequenz Berlin 106,8 MHz zu empfangen. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) entschied nach Neuaus­schreibung der Frequenz, diese ab dem 1. Januar 2026 an einen auf elektronische Musik ausgerichteten Sender zu vergeben.

Verwal­tungs­gericht bestätigte die Verga­be­ent­scheidung in erster Instanz

Den hiergegen gerichteten Eilantrag der Veranstalterin des JazzRadio Berlin hat das Verwal­tungs­gericht Berlin mit der Begründung zurückgewiesen, der mabb stehe bei der Vergabe der Frequenzen ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurtei­lungs­spielraum zu. Es sei gemessen hieran nicht fehlerhaft, dass die mabb dem auf elektronische Musik und insbesondere auch die Berliner Musik- und Clubszene ausgerichteten Sender in Erwartung eines größeren Beitrags zur programmlichen Vielfalt sowie eines vollständig in Eigenproduktion erstellten Programms den Vorzug gegeben habe.

Oberver­wal­tungs­gericht bestätigt ebenfalls die Auswah­l­ent­scheidung der mabb

Der 11. Senat des Oberver­wal­tungs­ge­richts hat die Beschwerde der Veranstalterin des JazzRadio Berlin zurückgewiesen. Die insoweit maßgebliche Beschwer­de­be­gründung rechtfertigt die Änderung der erstin­sta­nz­lichen Entscheidung nicht. Sie stellt der Auswah­l­ent­scheidung der mabb lediglich eine eigene Würdigung der beiden Radioprogramme gegenüber, ohne zu begründen, weshalb die Entscheidung der mabb beurtei­lungs­feh­lerhaft sei.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/pt)

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