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15.10.2026 

Dokument-Nr. 36311

Sie sehen eine große Solaranlage.
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Urteil14.10.2026Oberverwaltungsgericht Berlin-BrandenburgOVG 11 B 1/25
Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), Urteil12.12.2024, VG 5 K 265/23
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil14.10.2026

Bäume müssen einer Photovoltaik-Anlage nicht weichenKeine Fällgenehmigung für drei Waldkiefern – Höherer Solarertrag rechtfertigt die Rodung der Bäume im Einzelfall nicht

Der Gewinnung von Energie aus Photovoltaik-Anlagen kommt nicht stets Vorrang vor dem Erhalt von Bäumen zu. Das folgt aus einem Urteil des Oberver­wal­tungs­ge­richts Berlin-Brandenburg.

Der Kläger hatte die nach der Baumschutz­satzung der beklagten Gemeinde erforderliche Genehmigung beantragt, drei auf seinem Grundstück stehende Waldkiefern fällen zu dürfen. Zur Begründung hatte er angeführt, dass der Schatten der Bäume die wirtschaftliche Auslastung einer geplanten Photovoltaik-Anlage auf dem Dach seines Wohnhauses beeinträchtige. Die gegen die Ablehnung der Ausnah­me­ge­neh­migung gerichtete Klage hatte vor dem Verwal­tungs­gericht Frankfurt (Oder) keinen Erfolg, da die Anlage trotz der Beschattung sinnvoll betrieben werden könne und die Ertrags­min­derung vom Kläger hinzunehmen sei.

OVG betont Abwägung im Einzelfall trotz EEG-Privilegierung

Der 11. Senat des Oberver­wal­tungs­ge­richts Berlin-Brandenburg hat das erstin­sta­nzliche Urteil bestätigt und die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Trotz des hohen Ranges, der dem Ausbau erneuerbarer Energien als ein "überragendes" öffentliches Interesse nach § 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zugewiesen ist, bedarf es einer Abwägung der wider­strei­tenden Interessen im Einzelfall. Der Erhalt der vitalen und gesunden drei Kiefern dient ebenfalls dem Umweltschutz und überwiegt das Interesse des Klägers an einer besseren Auslastung der geplanten Anlage.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Es besteht die Möglichkeit, Beschwerde gegen diese Nichtzulassung einzulegen, über die das Bundes­ver­wal­tungs­gericht entscheidet.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/pt)

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