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Dokument-Nr. 35746

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Oberlandesgericht Naumburg Urteil05.02.2026

Meta wegen rechtswidriger Daten­ver­a­r­beitung zu Schadensersatz verurteiltGericht bestätigt Verstoß gegen daten­schutz­rechtliche Vorgaben und ordnet Unterlassung sowie Datenlöschung an

Das Oberlan­des­gericht Naumburg hat durch zwei Urteile den Klägern Schadensersatz wegen unerlaubter Daten­ver­a­r­beitung durch Unternehmen des Meta-Konzerns zugesprochen.

Meta konnte nach den Feststellungen des Senats bis zum 3. November 2023 mithilfe seiner Business Tools jeden Klick, jede Suche und jeden Kauf auf Tausenden von Webseiten und Apps nachverfolgen. Dazu mussten die Betroffenen nicht bei Facebook oder Instagram eingeloggt sein. Meta habe diese Daten unbemerkt und ohne Zustimmung der Nutzer genutzt. Nach Einführung der Abonnement- Variante sei die Daten­über­tragung je nach Einstellung der Nutzer differenzierter erfolgt. Sie führe jedoch nach wie vor zu einer umfassenden Datennutzung durch die Beklagte. Diese Daten­ver­a­r­beitung sei rechtswidrig, verstoße gegen den Grundsatz der Daten­mi­ni­mierung und sei nicht von einer Einwilligung oder sonstigen Recht­fer­ti­gungs­gründen gedeckt. Der zugesprochene Schadensersatz belief sich in einem Fall auf 1.200 € und im anderen auf 1.250€.

Umfangreiche Rechtsfolgen: Unterlassung, Löschung und Feststellung der Rechts­wid­rigkeit

Neben dem Schadensersatz verurteilte der 9. Zivilsenat den Meta-Konzern zu einer generellen, umfassenden Unterlassung der Daten­ver­a­r­beitung über die Business Tools sowie zur Löschung aller gesammelten Nutzer-Daten. Außerdem wurde die Rechts­wid­rigkeit der Daten­ver­a­r­beitung festgestellt.

Die Urteile sind rechtskräftig, nachdem der Senat die Revision nicht zugelassen hat und die Beschwer der unterliegenden Partei in beiden Fällen den für die Nicht­zu­las­sungs­be­schwerde erforderlichen Betrag von 20.000 € nicht erreicht.

Quelle: Oberlandesgericht Naumburg, ra-online (pm/mw)

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