27.03.2026
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
27.03.2026 

Dokument-Nr. 35866

Sie sehen die Gemüseabteilung eines Supermarkts.
Drucken
Urteil03.03.2026Oberlandesgericht Karlsruhe14 U 83/25
Vorinstanz:
  • Landgericht Offenburg, Urteil08.07.2025, 5 O 1/23 KfH
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil03.03.2026

„Super-Knüller“- Preis im Supermarkt darf nicht irreführend seinUnzulässige Werbung mit Preis­re­du­zierung, wenn der angegebene Preis tatsächlich höher ist als der niedrigste Preis der letzten 30 Tage

Eine Rabattwerbung in Prozent ist nur dann zulässig, wenn sie auf dem niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage basiert. Ein bloßer Hinweis auf diesen Referenzpreis in der Fußnote reicht nicht aus, um eine Irreführung auszuschließen. Dies hat das Oberlan­des­gericht Karlsruhe entschieden und damit eine vorangegangene Entscheidung des Landgerichts Offenburg bestätigt.

In einem Werbeprospekt bewarb Edeka Möhren zum Preis von ,99 Euro und gab eine Ersparnis von 33 Prozent an. Die kleingedruckte Fußnote offenbarte jedoch, dass der rechtlich maßgebliche Referenzpreis (der niedrigste Preis der letzten 30 Tage) bei ,88 Euro lag. Da der beworbene Preis über diesem Tiefstwert lag, fehlte der behaupteten Preisermäßigung die gesetzliche Grundlage.

Verbrau­cher­zentrale mahnte Edeka ab

Wegen irreführender Werbung und Verstößen gegen die Preisangabenverordnung ging die Verbrau­cher­zentrale Baden-Württemberg gegen Edeka vor. Nachdem eine Abmahnung ohne Erfolg blieb, reichten die Verbrau­cher­schützer Klage beim Landgericht Offenburg ein. Das Verfahren wurde zweitweise ausgesetzt, um eine Grund­sat­z­ent­scheidung des Europäischen Gerichtshofs in einem ähnlichen Fall abzuwarten. Schließlich gab das Landgericht Offenburg der Klage am 08.07.2025 vollumfänglich statt (Az. 5 O 1/23 KfH).

Die Richter stellten fest, dass die beanstandete Werbung gegen die §§ 11 Abs. 1 und 1 Abs. 3 Nr. 2 PAngV verstößt und als irreführend einzustufen ist. In Übereinstimmung mit der EuGH-Rechtsprechung sah das Gericht darin eine Täuschung über einen tatsächlichen Preisvorteil. Maßgeblich sei, dass ein beworbener Rabatt zwingend auf dem günstigsten Preis der letzten 30 Tage basieren muss. Ein bloßer Hinweis auf diesen Referenzwert in einer Fußnote heile die Irreführung nicht, sofern die Prozentangabe selbst auf einer unrichtigen Berech­nungs­grundlage beruht.

OLG: Werbung ist irreführend

Das Oberlan­des­gericht bestätigte das Urteil des Landgerichts. Die OLG-Richter urteilten, dass die beanstandete Werbung irreführend sei und somit unlauter nach §§ 5 a Abs. 1, 5b Abs. 4, 3 UWG in Verbindung mit § 11 Abs. 1 PAngV.

Preis der letzten 30 Tage

Nach Art. 6a Abs. 1 der Richtlinie 98/6/EG (Preisangaben-Richtlinie) sei bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung der vorherige Preis anzugeben, den der Händler vor der Preisermäßigung über einen bestimmten Zeitraum angewandt hat. Nach Art. 6a Abs. 2 der Richtlinie 98/6/EG sei der vorherige Preis der niedrigste Preis, den der Händler innerhalb eines Zeitraums von mindestens 30 Tagen vor der Anwendung der Preisermäßigung angewandt hat (vgl. BGH, Urteil vom 09.10.2025 - I ZR 183/24).

Preis muss als Berech­nungs­grundlage angegeben werden

Es genüge nicht, den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage lediglich als zusätzliche Information anzugeben, ohne ihn zugleich zur Berech­nungs­grundlage der beworbenen Ermäßigung zu machen; damit solle auch verhindert werden, dass durch vorgelagerte Preiserhöhungen scheinbare Preis­er­mä­ßi­gungen ankündigt werden (vgl. EuGH, Urteil vom 26.09.2024, C-330/23 - Aldi Süd).

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil35866

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI