22.12.2025
Urteile, erschienen im November2025
 MoDiMiDoFrSaSo
44     12
453456789
4610111213141516
4717181920212223
4824252627282930
Urteile, erschienen im Dezember2025
 MoDiMiDoFrSaSo
491234567
50891011121314
5115161718192021
5222232425262728
1293031    
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
22.12.2025 
Sie sehen einen Vertrag, der gerade unterzeichnet wird und davor die ilhouetten von zwei Personen.

Dokument-Nr. 35665

Sie sehen einen Vertrag, der gerade unterzeichnet wird und davor die ilhouetten von zwei Personen.
Drucken
Beschluss16.12.2025Oberlandesgericht Frankfurt am Main2 W 56/25
Vorinstanz:
  • Landgericht Wiesbaden, Beschluss26.11.2025, 3 O 315/25
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Frankfurt am Main Beschluss16.12.2025

Stadt Wiesbaden darf Silvesterfeier im Kurhaus mit Gastronomie durch einen Dritten durchführenStadt Wiesbaden darf Silvesterfeier im Kurhaus mit Gastronomie durch einen Dritten durchführen

Das Oberlan­des­gericht Frankfurt am Main (OLG) hat entschieden, dass der gastronomische Betreiber des Kurhauses der Stadt Wiesbaden nicht die Durchführung der Silvesterfeier als eigene Veranstaltung mit gastronomischer Versorgung durch einen Dritten untersagen kann. Der zwischen dem gastronomischen Betreiber des Kurhauses und der Stadt geschlossene Vertrag räume der Stadt das Recht ein, eigene Veranstaltungen selbst zu übernehmen.

Die Beschwer­de­führerin schloss mit der Stadt Wiesbaden einen Gebrauchs­über­las­sungs­vertrag über die gastronomische Versorgung des Kurhauses in Wiesbaden. Der Vertrag läuft bis zum 31.12.2025. Er weist der Beschwer­de­führerin grundsätzlich das Recht zur gastronomischen Versorgung des Kurhauses, seiner Nebengebäude und Freiflächen zu. Gem. § 3 des Vertrags hat die Stadt Wiesbaden abweichend hiervon das Recht, u.a. bei eigenen Veranstaltungen im Kurhaus die gastronomische Versorgung selbst zu übernehmen. Eine Anfrage der Stadt vom September, ob die Beschwer­de­führerin die Silvesterfeier 2025 durchführen werde, machte die Klägerin von weiteren Zusagen der Stadt abhängig. Daraufhin vergab die Stadt die Ausrichtung der Silvesterfeier an die beiden weiteren Beschwer­de­gegner. Die Beschwer­de­führerin nimmt nun die Stadt und die weiteren Beschwer­de­gegner im Eilverfahren auf Unterlassung der Durchführung der Silves­ter­ver­an­staltung mit gastronomischer Versorgung durch Dritte in Anspruch.

Das Landgericht hatte den Antrag abgewiesen. Die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde hatte auch vor dem zuständigen 2. Zivilsenat des OLG keinen Erfolg. Die Beschwer­de­führerin könne nicht verlangen, dass die Stadt die Durchführung der Silvesterfeier als eigene Veranstaltung unterlasse, führte er aus. Der Vertrag weise zwar der Beschwer­de­führerin zunächst das Recht zur gastronomischen Versorgung während seiner Laufzeit bis zum 31.12.2025 zu. Von diesem Recht gebe es aber vertragliche Ausnahmen. Eine dieser Ausnahmen seien eigene Veranstaltungen der Stadt. Auch nach dem Vortrag der Beschwer­de­führerin handele es sich bei der streitigen Silvesterfeier um eine "alljährlich wiederkehrende Veranstaltung der Stadt Wiesbaden". Die Veranstaltung werde auch auf der offiziellen Seite der Stadt im Internet beworben.

Ohne Erfolg berufe sich die Beschwer­de­führerin darauf, dass eine Anwendung dieser vertraglichen Regelung auf die Silvesterfeier "wegen der wirtschaft­lichen Bedeutung derselben den Kern der Überlas­sungs­ver­pflichtung aushöhle". Wesentlicher Kernbestandteil eines Miet- oder Pachtvertrags sei zwar, dass der Mieter während der Laufzeit das ausschließliche Nutzungsrecht habe und der Vermieter nicht nach Belieben Dritten den Gebrauch der Mietsache überlassen dürfe. Hier hätten die Parteien indes bewusst eine abweichende Regelung getroffen. Diese Regelung habe ihren Grund darin, "dass es sich beim Kurhaus um eines der wichtigsten Reprä­sen­ta­ti­o­ns­gebäude der Stadt Wiesbaden handelt". Die erstmalige Übernahme durch die Stadt wie hier führe auch nicht zu einer Entwertung der Überlas­sungs­ver­pflichtung. Unerheblich sei, dass die Stadt in den Vorjahren von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht habe. Die Stadt nutze in diesem Jahr die ihr vertraglich eröffnete Möglichkeit sogar erst, nachdem die Beschwer­de­führerin auf die Aufforderung zur Durchführung der Veranstaltung nicht vertragsgemäß reagiert habe.

Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss35665

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI