Landgericht Berlin II Urteil02.12.2025
Freunde-Finder-Funktion von Facebook verstößt gegen geltende DatenschutzbestimmungenFreunde-Finder von Facebook verarbeitet auch Daten von Menschen, die Facebook nicht nutzen
Das Landgericht Berlin II hat dem Meta-Konzern untersagt, Daten von Personen ohne Facebook-Account unbefugt zu erheben oder zu nutzen. Die Entscheidung geht auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die „Freunde-Finder“-Funktion zurück. Zudem stellte das Gericht klar, dass personalisierte Werbeprofile eine ausdrückliche Zustimmung der Nutzer erfordern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Sobald Facebook-Mitglieder den Freunde-Finder aktivierten, wurden sämtliche Smartphone-Kontakte an die Server von Meta übertragen. Auf diesem Weg gelangten auch Informationen von Personen zum Konzern, die sich bewusst gegen eine Nutzung von Facebook entschieden hatten. Meta erhielt so Zugriff auf die privaten Daten völlig unbeteiligter Dritter.
Es geht um weit mehr als nur Telefonnummern
Das Gericht stellte klar, dass der Datenzugriff weit über Telefonnummern und E-Mail-Adressen hinausgeht. Laut Urteil greift Meta nicht nur Kontaktdaten ab, sondern auch sensible Infos wie Berufsangaben oder Bilder. Da Nicht-Nutzer dem nie zugestimmt haben, fehlt die rechtliche Grundlage. Soziale Netzwerke dürfen den Upload von Adressbüchern durch Dritte nicht als automatische Erlaubnis werten, Daten von völlig Unbeteiligten zu verarbeiten.
Stopp für das Werbe-Profiling
Zusätzlich untersagte das Landgericht Berlin II Meta, die Daten registrierter Nutzer ohne deren explizite Einwilligung zu detaillierten Nutzungsprofilen zu bündeln. Bisher hatte der Konzern Aktivitäten ausgewertet, um maßgeschneiderte Werbung zu schalten. Das Gericht wertete diese Praxis primär als Verfolgung wirtschaftlicher Interessen. Da personalisierte Anzeigen für die eigentliche Funktion des Netzwerks – die soziale Interaktion – nicht notwendig seien, dürfe Meta diese Datenverarbeitung nicht voraussetzen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 24.02.2026
Quelle: Landgericht Berlin II, verbraucherzentrale (pt)