Landgericht Stuttgart Urteil07.04.2026
Raser nach illegalem Autorennen mit zwei Toten wegen Mord verurteiltLebenslange Freiheitsstrafe wegen des tödlichen Verkehrsunfalls in Ludwigsburg
Im Zusammenhang mit einem tödlichen Unfall am 20.03.2025 in Ludwigsburg ist der Fahrer des Unfallfahrzeugs zur lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die 19. Große Strafkammer wertete sein Verhalten als Mord in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit verbotenem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und weiterer Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und verbotenem Kraftfahrzeugrennen.
Sein Bruder, der das andere Fahrzeug führte, wurde wegen versuchten Mordes in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit verbotenem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und weiterer Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und verbotenem Kraftfahrzeugrennen und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt.
Ein Cousin, der im zweiten Auto Videoaufnahmen machte, wurde wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens und Beihilfe zum verbotenen Kraftfahrzeugrennen zu der der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Allen drei Angeklagten wurde die Fahrerlaubnis entzogen und den beiden Hauptangeklagten darf erst nach einem Ablauf von fünf Jahren eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Außerdem wurden die beiden Fahrzeuge eingezogen.
Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass die beiden Hauptangeklagten mit ihren Fahrzeugen sich bereits einige Stunden vor dem Unfall wiederholt Straßenrennen lieferten. Bis 2 Sekunden vor dem Unfall drückte der Fahrer des Unfallfahrzeugs das Gaspedal vollständig durch und das Fahrzeug hatte eine Geschwindigkeit von rund 150 km/h, ehe die Bremsung eingeleitet wurde. Die beiden Opfer tasteten sich mit ihrem Fahrzeug aus einer Tankstelle kommend langsam vor. Bei eingeschränkten Sichtverhältnissen bestand für sie keine Möglichkeit, dem heranrasenden Fahrzeug auszuweichen. Sie verloren sofort das Bewusstsein und starben kurz nach dem Zusammenprall.
Die beiden Hauptangeklagten handelten nach den Feststellungen der Strafkammer mit einem Tötungsvorsatz. Sie hätten wussten, dass ihr Verhalten objektiv gefährlich sei, so der Vorsitzende Norbert Winkelmann. So seien sie nicht nur in den Wochen zuvor wiederholt von Dritten gewarnt worden, sondern auch wenige Minuten vor dem Unfall von einer Person, der sie ein Video ihrer Fahrt zugeschickt hätten. Ihr Handeln sei auch getrieben vom Wunsch gewesen, das Rennen zu gewinnen, sodass auch insoweit der Tod Unbeteiligter billigend in Kauf genommen worden sei.
Das Gericht bejahte das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe. Denn die beiden Hauptangeklagten hätten sich in besonders rücksichtsloser Weise über das Lebensrecht anderer Verkehrsteilnehmer hinweggesetzt. Auch habe das Auto ein gemeingefährliches Mittel dargestellt, wodurch ein weiteres Mordmerkmal erfüllt sei.
Die Hauptverhandlung, die am 05. Dezember 2025 begann, endete heute nach 16 Verhandlungstagen. Die Strafkammer vernahm mehr als 60 Zeugen und drei Sachverständige erstatteten ihr Gutachten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die beiden Hauptangeklagten bleiben weiterhin in Untersuchungshaft.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2026
Quelle: Landgericht Stuttgart, ra-online (pm/pt)