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11.05.2026 

Dokument-Nr. 35969

Sie sehen den Heuboden einer Scheune mit Heuballen.
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Urteil27.05.2025Landgericht Lübeck5 O 98/24
ergänzende Informationen

Landgericht Lübeck Urteil27.05.2025

Kein Schmerzensgeld nach Sturz durch HeubodenAushang wies auf Nichtbetreten des Heubodens hin

Das Landgericht Lübeck verneinte Ersatzansprüche einer Frau, die durch den Heuboden eines Pferdestalls stürzte und sich dabei verletzte.

Eine Frau hatte ihr Pferd in einem Pensionsstall eingestellt. Dort begab sie sich auf den Heuboden, der ohne vorherige Absprache nicht betreten werden durfte. Sie stürzte durch die morsche Holzdecke und verletzte sich am Fuß. Von den Stallbetreibern forderte sie unter anderem einen Schmer­zens­geld­vor­schuss.

Gericht weist die Schaden­er­satzklage ab

Das Landgericht Lübeck entschied, dass der Frau kein Schmerzensgeld zusteht. Die Stallbetreiber hätten keine Pflicht verletzt.

Es gab einen Aushang: "Der Heuboden ist nicht zu betreten"

Zur Überzeugung des Gerichts stand fest, dass es einen für alle Einsteller gut sichtbaren Aushang gegeben habe: „Der Heuboden ist nicht zu betreten.“ Dieser ausdrückliche Hinweis sei ausreichend und der Frau nach Überzeugung des Gerichts auch bekannt gewesen. Daran hätte sie sich halten müssen.

Quelle: Landgericht Lübeck, ra-online (pm/pt)

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