Landgericht Landau Urteil20.08.2025
15-jährige Schülerin nach Amoklauf-Plänen mit Mitschülern wegen Verabredung zu einem Verbrechen des Mordes verurteiltUrteil im Verfahren „Nordringschule“
Wegen eines geplanten Amoklauf an der Nordringschule in Landau ist eine 15-jährige Schülerin schuldig gesprochen worden. Das Jugendgericht sah in den Plänen zum Amolauf an der Schulde die Verabredung zum Mord.
Die Große Jugendkammer hat die heute 15 Jahre alte Angeklagte einer Verabredung zu einem Verbrechen des Mordes schuldig gesprochen. Die Jugendkammer hat unter Anwendung von Jugendrecht hinsichtlich der Angeklagten die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe für die Dauer von zwei Jahren zurückgestellt. Ferner hat es der Jugendlichen, die heute in einem anderen Bundesland lebt, mehrere Weisungen in Bezug auf ihre weitere Lebensführung erteilt. Sofern sich die Jugendliche in dieser Zeit an die Weisungen hält und strafrechtlich nicht mehr auffällig wird, kann der Schuldspruch in zwei Jahren getilgt werden. Sollte sich aber im Verlauf der Bewährungszeit zeigen, dass die Anordnung einer Jugendstrafe doch geboten sein kann, wird die Jugendkammer hierüber im Rahmen einer dann neu anzuberaumenden Hauptverhandlung zu entscheiden haben.
Mehrere Schüler und Lehrer der Schule sollten Schaden nehmen
Das Urteil gründet auf der – nach mehrtägiger Hauptverhandlung gewonnenen - Feststellung der Kammer, dass die Jugendliche im November/Dezember 2024 mit einem ehemaligen Mitschüler verbindlich verabredet hatte, einen Amoklauf an einer Landauer Schule durchzuführen. Die beiden hatten beabsichtigt, dass dabei mehrere Schüler und Lehrer der Schule zu Schaden kommen sollten.
Kurzfristige Skrupel verhinderten die Tat
Am Morgen des vorgesehenen Tattags hatte die Angeklagte dann aber Skrupel bekommen, weshalb sie mit dem ehemaligen Mittäter übereinkam, die Gewalttat an jenem Tag doch nicht durchzuführen und diese auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Zu dem Amoklauf kam es in der Folge dann aber u.a. deshalb nicht, weil der ehemalige Mittäter zwischenzeitlich festgenommen wurde; gegen den Mittäter ist mit Urteil des Landgerichts Frankenthal vom 16.06.2025 die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 21.08.2025
Quelle: Landgericht Landau in der Pfalz, ra-online (pm/pt)