Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Urteil07.11.2025
Fristlose Kündigung eines Rabbiners wegen sexueller Belästigung rechtmäßigLandesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt Urteil des Arbeitsgericht Berlin
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat ein Urteil desArbeitsgerichts Berlin bestätigt, in dem dieses die fristlose Kündigung eines Rabbiners wegen sexueller Belästigung eines weiblichen Gemeindemitglieds für wirksam angesehen hatte .
Das Landesarbeitsgericht hatte über die Berufung des Arbeitnehmers gegen dieses Urteil zu entscheiden. Es hat die vom Arbeitsgericht durchgeführte Beweisaufnahme durch Vernehmung des belästigten Gemeindemitglieds als Zeugin zugrunde gelegt. Wie das Arbeitsgericht hat auch die Berufungsinstanz angenommen, die sexuelle Belästigung unter Ausnutzung des dem Rabbiner in seiner Position entgegengebrachten Vertrauens stelle auch ohne vorherige Abmahnung und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigende Pflichtverletzung dar. Die Berufung der beklagten Gemeinde, mit der diese gegen die Abweisung ihrer auf Zahlung gerichteten Widerklage vorgegangen ist, hatte ebenfalls keinen Erfolg.
Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 29.01.2026
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg,