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Dokument-Nr. 35731

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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Urteil07.11.2025

Fristlose Kündigung eines Rabbiners wegen sexueller Belästigung rechtmäßigLandes­a­r­beits­gericht Berlin-Brandenburg bestätigt Urteil des Arbeitsgericht Berlin

Das Landes­a­r­beits­gericht Berlin-Brandenburg hat ein Urteil desAr­beits­ge­richts Berlin bestätigt, in dem dieses die fristlose Kündigung eines Rabbiners wegen sexueller Belästigung eines weiblichen Gemein­de­mit­glieds für wirksam angesehen hatte .

Das Landes­a­r­beits­gericht hatte über die Berufung des Arbeitnehmers gegen dieses Urteil zu entscheiden. Es hat die vom Arbeitsgericht durchgeführte Beweisaufnahme durch Vernehmung des belästigten Gemein­de­mit­glieds als Zeugin zugrunde gelegt. Wie das Arbeitsgericht hat auch die Berufungs­instanz angenommen, die sexuelle Belästigung unter Ausnutzung des dem Rabbiner in seiner Position entge­gen­ge­brachten Vertrauens stelle auch ohne vorherige Abmahnung und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigende Pflicht­ver­letzung dar. Die Berufung der beklagten Gemeinde, mit der diese gegen die Abweisung ihrer auf Zahlung gerichteten Widerklage vorgegangen ist, hatte ebenfalls keinen Erfolg.

Das Landes­a­r­beits­gericht hat die Revision zum Bundes­a­r­beits­gericht nicht zugelassen.

Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg,

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