11.03.2026
Urteile, erschienen im Februar2026
 MoDiMiDoFrSaSo
5      1
62345678
79101112131415
816171819202122
9232425262728 
Urteile, erschienen im März2026
 MoDiMiDoFrSaSo
9      1
102345678
119101112131415
1216171819202122
1323242526272829
143031     
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
11.03.2026 
ergänzende Informationen

Hessischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss10.03.2026

Eilantrag zum Aufstellen weiterer 288 Wahlplakate erfolglos

Der für das Straßen- und Wegerecht zuständige 10. Senat des Hessischen Verwal­tungs­ge­richtshofs hat mit Beschluss vom heutigen Tag entschieden, dass die Gemeinde Künzell nicht verpflichtet ist, dem AfD-Kreisverband Fulda das Anbringen weiterer Wahlplakate an Lichtmasten zu erlauben.

Die Gemeinde Künzell hatte - ebenso wie den anderen Parteien - dem Antragsteller, AfD-Kreisverband Fulda, insgesamt 24 Standorte für das Anbringen von Wahlplakaten zugewiesen.

Nachdem der Antragsteller darüber hinaus an Lichtmasten weitere Wahlplakate anbrachte, entfernte die Gemeinde Künzell diese.

Den Eilantrag des Antragstellers, mit dem er das Unterlassen der Entfernung und die Duldung der Abbringung weiterer Wahlplakate erreichen wollte, lehnte das Verwal­tungs­gericht Kassel mit Beschluss vom 5. März 2026 ab. Die dagegen gerichtete Beschwerde blieb nun ebenfalls erfolglos.

Der 10. Senat hat die Beschwerde zurückgewiesen und damit die Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Kassel bestätigt. Für die Anbringung der Wahlplakate im öffentlichen Straßenraum bedürfe es einer Sonder­nut­zungs­er­laubnis. Zwar hätten Parteien und Wählergruppen in Zeiten des Wahlkampfs grundsätzlich einen Anspruch auf Erteilung von Sonder­nut­zungs­er­laub­nissen für Wahlsichtwerbung. Die Festlegung von Umfang und Aufstellungsort sei dagegen Sache der Gemeinden, solange insgesamt eine wirksame und angemessene Wahlwerbung ermöglicht werde.

Hingegen bestehe keine Verpflichtung, den Vorstellungen der Parteien nach einer möglichst optimalen Wahlwerbung zu entsprechen. Die Antragsgegnerin habe über alle Ortsteile verteilt 25 Großplakatwände mit jeweils sechs Plaka­tie­rungs­mög­lich­keiten für die Wahl zum Kreistag und für jede der für den Kreistag kandidierenden Parteien jeweils zwölf Standorte für Plakatständer, mithin fast 300 Standorte zur Verfügung gestellt. Dies sei bei der Einwohnerzahl von 17.300 nicht zu beanstanden. Bei der Bestimmung des Umfangs der zu vergebenden Plaka­tie­rungs­flächen dürfe die Gemeinde auch auf die Vermeidung einer Reizüberflutung, die bei einer in das Belieben der Parteien gestellten unbeschränkten Wahlwer­be­mög­lichkeit entstehen würde, abstellen. Der Antragsteller könne insgesamt nicht damit durchdringen, dass ihm eine angemessene Wahlwerbung im Rahmen der von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Flächen nicht möglich sei.

Der Beschluss ist im verwal­tungs­ge­richt­lichen Instanzenzug nicht anfechtbar.

Quelle: Hessischen Verwaltungsgerichtshofs

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss35825

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI