05.08.2025
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
05.08.2025 
Sie sehen den Auspuff eines Autos.

Dokument-Nr. 35279

Sie sehen den Auspuff eines Autos.
Drucken
ergänzende Informationen

Europäischer Gerichtshof Urteil01.08.2025

EuGH mahnt angemessene Entschädigung für Kunden im Abgasskandal anSchadenersatz darf aber auf 15 % des Kaufpreises begrenzt werden

Ein Automo­bil­her­steller kann sich nicht deshalb von seiner Haftung für eine unzulässige Abschalt­ein­richtung entlasten, weil eine EG- Typgenehmigung vorliegt. Zudem hindert das Unionsrecht weder daran, dass auf den Schaden­s­er­satz­betrag, der dem Erwerber geschuldet wird, ein Betrag angerechnet wird, der dem Vorteil der Nutzung dieses Fahrzeugs entspricht, noch, dass diese Entschädigung auf einen Betrag begrenzt wird, der 15 % des Kaufpreises entspricht, sofern diese Entschädigung eine angemessene Wieder­gut­machung für den erlittenen Schaden darstellt. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

Zwei Käufer von Diesel­fahr­zeugen des Automo­bil­her­stellers Volkswagen verlangen vor einem deutschen Gericht Schadensersatz von Volkswagen, weil diese Fahrzeuge mit einer angeblich unzulässigen Abschalt­ein­richtung ausgestattet seien.

Dabei handelt es sich um eine Software, die gemeinhin als "Thermofenster" bezeichnet wird und mit der ab einer Außentemperatur von 10 °C die Abgas­rü­ck­führung verringert wird. Dies hat zur Folge, dass die Stick­o­xi­de­mis­sionen steigen. In einem der beiden Fahrzeuge war diese Software von an Anfang an eingebaut, in dem anderen wurde sie im Rahmen eines Fahrzeugs­oftware-Updates aufgespielt.

Typen­ge­neh­migung begründet keinen unvermeidbaren Verbotsirrtum

In Anbetracht des Vorbringens von Volkswagen einerseits und des Urteils des deutschen Bundes­ge­richtshofs vom 26. Juni 2023 andererseits, wonach sich ein Automo­bil­her­steller zur Entlastung von seiner Haftung auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum hinsichtlich der Unzulässigkeit einer Abschalt­ein­richtung berufen kann, hat das mit den Rechtss­trei­tig­keiten befasste deutsche Gericht dem Gerichtshof mehrere Fragen nach der Auslegung der einschlägigen Bestimmungen des Unionsrechts vorgelegt.

Erstens antwortet der Gerichtshof, dass sich ein Automo­bil­her­steller nicht dadurch von seiner Haftung für eine unzulässige Abschalt­ein­richtung befreien kann, dass für den Fahrzeugtyp oder die Einrichtung selbst von der zuständigen nationalen Behörde eine Genehmigung erteilt wurde.

Die EG-Typgenehmigung bedeutet nämlich nicht zwangsläufig, dass die zuständige nationale Behörde die Einschätzung des Automo­bil­her­stellers zur angeblichen Zulässigkeit der Abschalt­ein­richtung bestätigt hat.

Zweitens stellt der Gerichtshof klar, dass die Haftung des Automo­bil­her­stellers sowohl dann gilt, wenn die unzulässige Abschalt­ein­richtung bei der Herstellung des Fahrzeugs eingebaut wurde, als auch dann, wenn sie später eingebaut wurde.

Drittens hindert das Unionsrecht grundsätzlich nicht daran, auf den Schaden­s­er­satz­betrag, der dem Erwerber eines mit einer unzulässigen Abschalt­ein­richtung ausgestatteten Fahrzeugs geschuldet wird, dem durch diese Abschalt­ein­richtung ein Schaden entstanden ist, einen Betrag anzurechnen, der dem Vorteil der Nutzung dieses Fahrzeugs entspricht.

EuGH bestätigt Begrenzung von Schadenersatz im Abgasskandal

Grundsätzlich steht es auch einer Begrenzung dieser Entschädigung auf einen Betrag, der 15 % des Kaufpreises des Fahrzeugs entspricht, nicht entgegen.

Allerdings ist darauf zu achten, dass diese Entschädigung eine angemessene Wieder­gut­machung für den erlittenen Schaden darstellt.

Es ist daher Sache des mit dem Rechtsstreit befassten Gerichts, gegebenenfalls zu prüfen, ob die Anrechnung des Vorteils und die fragliche Beschränkung eine solche angemessene Entschädigung gewährleisten können.

Quelle: Europäischer Gerichtshof, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil35279

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI