05.08.2025
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
05.08.2025 
Sie sehen auf azurblauem Grund die zwölf goldenen Sterne, wie sie auch in der Europaflagge zu finden sind, wobei in der Mitte ein Paragraphenzeichen zu sehen ist.

Dokument-Nr. 35277

Sie sehen auf azurblauem Grund die zwölf goldenen Sterne, wie sie auch in der Europaflagge zu finden sind, wobei in der Mitte ein Paragraphenzeichen zu sehen ist.
Drucken
Urteil01.08.2025Europäischer GerichtshofC-600/23
ergänzende Informationen

Europäischer Gerichtshof Urteil01.08.2025

Schiedssprüche des Internationalen Sport­ge­richtshofs Cas dürfen von staatlichen Gerichten in der EU überprüft werdenSport­ge­richtshof Cas verliert durch EuGH-Urteil an Macht

Der Europäische Gerichtshof erkennt u. a. den Klubs und den Spielern das Recht auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle der Schiedssprüche des Sport­s­chieds­ge­richts zu. Die Gerichte der Mitgliedstaaten müssen in der Lage sein, die Vereinbarkeit dieser Schiedssprüche mit den Grundregeln des Unionsrechts eingehend zu überprüfen.

Im Jahr 2015 schloss ein belgischer Klub, der Royal Football Club Seraing (RFC Seraing), Finan­zie­rungs­ver­ein­ba­rungen mit der maltesischen Gesellschaft Doyen Sports, die die Übertragung eines Teils der wirtschaft­lichen Rechte einiger seiner Spieler auf diese Gesellschaft vorsahen. Da die FIFA der Ansicht war, dass diese Art von Verträgen gegen das Verbot für Dritte verstoße, wirtschaftliche Rechte an Spielern zu besitzen, verhängte sie gegen den Klub mehrere Sanktionen, nämlich das Verbot der Registrierung neuer Spieler während mehrerer Zeiträume und eine Geldstrafe. Diese Sanktionen wurden vom CAS, dem Schiedsorgan zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich des Sports weltweit, und anschließend vom Schweizer Bundesgericht bestätigt.

Belgischer Kassationshof rief den EuGH an

Da der RFC Seraing die FIFA-Regeln für mit dem Unionsrecht unvereinbar hielt, rief er daraufhin die belgischen Gerichte an. Die Tatsa­chen­ge­richte waren der Auffassung, dass der Schiedsspruch des CAS endgültig und rechtskräftig sei und sie daher diese Frage der Vereinbarkeit nicht erneut prüfen könnten. Die mit der Rechtssache befasste belgische Cour de cassation hat beschlossen, dem Gerichtshof eine Frage zur Vorab­ent­scheidung vorzulegen. Dieses Gericht möchte im Wesentlichen wissen, ob es nach dem Unionsrecht zulässig ist, dass die nationalen Gerichte aufgrund des Grundsatzes der Rechtskraft daran gehindert werden, einen vom CAS erlassenen und vom Schweizer Bundesgericht, also einem nicht zur Vorlage eines Vorab­ent­schei­dungs­er­suchens an den Gerichtshof berechtigten Gericht eines Drittstaats, bestätigten Schiedsspruch zu kontrollieren.

Verstoß gegen Unionsrecht

Der Gerichtshof stellt fest, dass nationale Vorschriften, die der Rechtskraft eine solche Tragweite verleihen, gegen das Unionsrecht verstoßen. Die Anwendung solcher Vorschriften nimmt dem Einzelnen nämlich die Möglichkeit, von den Gerichten der Mitgliedstaaten eine wirksame gerichtliche Kontrolle eines solchen Schiedsspruchs zu erlangen.

Konkret weist der Gerichtshof zunächst darauf hin, dass die Inanspruchnahme eines Schieds­ver­fahrens durch Einzelne grundsätzlich möglich ist, fügt jedoch hinzu, dass, wenn die betreffende Schieds­ge­richts­barkeit innerhalb der Union durchgeführt werden soll, ihre Vereinbarkeit mit der justiziellen Architektur in der Union und die Einhaltung der öffentlichen Ordnung der Union sichergestellt sein müssen.

Sodann stellt der Gerichtshof fest, dass der Schiedsspruch des CAS im vorliegenden Fall in Anwendung eines von einem internationalen Sportverband (der FIFA) einseitig auferlegten Schieds­me­cha­nismus ergangen ist, wie dies bei Rechtss­trei­tig­keiten im Zusammenhang mit dem Sport oft der Fall ist.

Schiedssprüche müssen einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle unterzogen werden können

Aus diesem Grund entscheidet der Gerichtshof, dass die vom CAS erlassenen Schiedssprüche, um den wirksamen gerichtlichen Schutz von Sportlern, Klubs und anderen Einzelnen, die wegen der Ausübung einer mit Sport zusam­men­hän­genden wirtschaft­lichen Tätigkeit im Gebiet der Union betroffen sein können, zu gewährleisten, einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle unterzogen werden können müssen. So muss diese Kontrolle, auch wenn sie wirksam beschränkt sein kann, um den Besonderheiten der Schieds­ge­richts­barkeit Rechnung zu tragen, es dem Einzelnen jedenfalls ermöglichen, eine eingehende gerichtliche Kontrolle der Vereinbarkeit dieser Schiedssprüche mit den Grundsätzen und Bestimmungen der öffentlichen Ordnung der Union zu erwirken. Außerdem muss es möglich sein, einstweilige Anordnungen zu erwirken und ein Vorab­ent­schei­dungs­er­suchen an den Gerichtshof zu richten.

Schließlich müssen die betroffenen Einzelnen in einem Fall, in dem es um einen Verstoß gegen die Wettbe­wer­bs­regeln oder gegen eine Verkehrs­freiheit geht, bei diesen Gerichten nicht nur beantragen können, diesen Verstoß festzustellen und den Ersatz des ihnen dadurch entstandenen Schadens anzuordnen, sondern auch, das diesen Verstoß begründende Verhalten abzustellen.

Im Übrigen ist, wie der Gerichtshof weiter ausführt, ein nationales Gericht verpflichtet, jede nationale oder von einem Sportverband stammende Regelung, die einem solchen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz des Einzelnen entgegensteht, aus eigener Entschei­dungs­be­fugnis unangewendet zu lassen.

Quelle: Europäischer Gerichtshof, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil35277

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI