19.06.2026
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
19.06.2026 

Dokument-Nr. 36054

Sie sehen einen Arzt der gerade eine Spritze vorbereitet.
Drucken
ergänzende Informationen

Gerichtshof der Europäischen Union Urteil18.06.2026

Impfpflicht für Militärpersonal verstößt nicht gegen unions­recht­liches Diskri­mi­nie­rungs­verbotWeigerung zur Impfung beruht nicht auf einer unionsrechtlich geschützten Weltanschauung

Im Jahr 2022 wurde ein Offizier des italienischen Vertei­di­gungs­mi­nis­teriums vom Dienst freigestellt, da er sich geweigert hatte, der Impfpflicht gegen das SARS-CoV-2-Virus nachzukommen. Diese im Rahmen der Pandemie eingeführte Maßnahme betraf ausschließlich das Militärpersonal des Ministeriums und nicht das Zivilpersonal. Ihre Nichtbefolgung führte zu einer Freistellung vom Dienst.

Im Rahmen des Rechtsbehelfs gegen diese Sanktion hat der italienische Staatsrat den Gerichtshof um Vorab­ent­scheidung ersucht, um die Vereinbarkeit einer solchen Verpflichtung mit dem Unionsrecht zu prüfen.

Er möchte wissen, ob die fragliche Impfpflicht eine unmittelbare Diskriminierung des Militä­r­per­sonals gegenüber dem Zivilpersonal, das vergleichbare Aufgaben wahrnimmt, oder eine mittelbare Diskriminierung von Personen, die sich aus persönlichen Überzeugungen gegen eine Impfung aussprechen, darstellt.

Er hat den Gerichtshof auch nach der Vereinbarkeit dieser Maßnahme mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union befragt, da dem Offizier durch die Freistellung jede Vergütung und damit die für seinen Lebensunterhalt sowie für den seiner Ehefrau und seiner beiden minderjährigen Kinder erforderlichen Mittel vorenthalten worden seien.

Berufs­grup­pen­zu­ge­hö­rigkeit kein geschütztes Diskri­mi­nie­rungs­merkmal

In seinem Urteil stellt der Gerichtshof zum einen fest, dass das Unionsrecht darauf abzielt, unmittelbare Diskri­mi­nie­rungen in Beschäftigung und Beruf zu bekämpfen, die auf einem der in den Unions­be­stim­mungen ausdrücklich aufgeführten Gründe beruhen. Im vorliegenden Fall beruht die Ungleich­be­handlung von Militärpersonal und Zivilpersonal des Vertei­di­gungs­mi­nis­teriums jedoch auf der Zugehörigkeit zu unter­schied­lichen Berufsgruppen, einem Grund, der nicht unter diese Bestimmungen fällt.

Zum anderen zielt das Unionsrecht auch darauf ab, mittelbare Diskri­mi­nie­rungen im Bereich der Beschäftigung zu bekämpfen, d. h. solche, die dem Anschein nach zwar neutral sind, aber u. a. aufgrund einer bestimmten Religion oder Weltanschauung in besonderer Weise benachteiligen können.

Fehlender Zusammenhang zum Unionsrecht schließt Grund­rechts­bindung aus

Der Kläger, der insbesondere die Begrenztheit der Kenntnisse über die Wirksamkeit der Impfung geltend macht, stützt seine Weigerung auf externe wissen­schaftliche Dokumente und auf Argumente hinsichtlich der Haftung für mögliche Risiken. Er will somit die von den italienischen Behörden im Bereich der öffentlichen Gesundheit getroffenen Entscheidungen als solche beanstanden und nicht seine eigenen Überzeugungen bekräftigen. Die Gründe für seine Weigerung fallen indes nicht unter den Begriff „Weltanschauung“, sondern stellen eine Meinung dar, die in den einschlägigen Unions­be­stim­mungen keine Berück­sich­tigung findet.

Schließlich kann mangels jeglichen Zusammenhangs zwischen der beanstandeten Impfpflicht und dem Unionsrecht ein Verstoß gegen die Charta der Grundrechte nicht geltend gemacht werden, die für die Mitgliedstaaten nur bei der Durchführung des Rechts der Union gilt.

Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union, ra-online (pm/mw)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil36054

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI