Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil24.11.2025
Verbot des Cannabiskonsums im gesamten Englischen Garten ist unwirksamFür ein Verbot müsste eine Gefahr oder erhebliche Belästigung für Andere vorliegen
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat entschieden, dass das Verbot des Cannabiskonsums im Englischen Garten, im Hofgarten und im Finanzgarten in München rechtswidrig und damit unwirksam ist. Damit ist der Cannabiskonsum dort entsprechend den Vorgaben des Konsumcannabisgesetzes des Bundes (KCanG) wieder erlaubt.
Nach der bundesweiten Teillegalisierung des Besitzes und Konsums von Cannabis untersagte die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen in ihrer Parkanlagen-Verordnung den Konsum von Cannabisprodukten im Englischen Garten einschließlich dessen Nordteils, im Hofgarten und im Finanzgarten in München. In seiner Eilentscheidung von Juli 2025 hatte der BayVGH dieses generelle Verbot für den Nordteil des Englischen Gartens bereits vorläufig ausgesetzt.
Für ein Verbot müsste eine Gefahr oder erhebliche Belästigung für Andere vorliegen
In der mündlichen Verhandlung zum Hauptsacheverfahren wies der zuständige Senat darauf hin, neben den geltenden Konsumbeschränkungen im KCanG könnte zwar eine weitergehende Regelung zum Schutz der Besucherinnen und Besucher der Parkanlage grundsätzlich zulässig sein. Das bayerische Recht verlange hierfür aber eine Gefahr oder erhebliche Belästigung für Andere. Das Gericht äußerte bereits in der mündlichen Verhandlung Zweifel daran, ob der Frei-staat Bayern hinreichend begründet habe, dass dies bei jedem Konsum von Cannabis in allen Parkbereichen der Fall sei, und hat nun entschieden, dass das Verbot in der gesamten Parkanlage unwirksam ist.
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Beschwerde möglich
Gegen das Urteil kann der Freistaat Bayern als Rechtsmittel eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht einlegen. Andernfalls wird das Urteil rechtskräftig und allgemein verbindlich. Bis zur Rechtskraft des Urteils bleibt es vorläufig bei der Anordnung in der Eilentscheidung.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 26.11.2025
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (pm/pt)