12.06.2026
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
12.06.2026 
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Urteil04.06.2026

Bundes­nach­rich­ten­dienst-Unterlagen zu Adolf Eichmann aus dem Jahr 1960 bleiben geheimGeheim­hal­tungs­in­teressen und unver­hält­nis­mäßiger Verwal­tungs­aufwand stehen dem Begehren einer Journalistin entgegen

Der Bundes­nach­rich­ten­dienst (BND) hat einer Journalistin und Historikerin zu Recht den (vollständigen und ungeschwärzten) Zugang zu bestimmten Unterlagen u. a. zu Adolf Eichmann verwehrt. Das hat das zuständige Bundes­ver­wal­tungs­gericht entschieden.

Die Klägerin begehrt Einsicht in Unterlagen des Bundes­nach­rich­ten­dienstes (BND) vor allem zum Pariser Abrüs­tungs­gipfel, zur Festnahme von Adolf Eichmann in Argentinien und zu US-amerikanischen Atomversuchen in Argentinien, jeweils im Jahr 1960. Der BND hat der Klägerin nur in eingeschränktem Umfang Einsicht in die hierzu aufgefundenen Unterlagen gewährt.

Sperrerklärung des Bundes­kanz­le­ramtes und Durchführung des In-camera-Verfahrens nach § 99 VwGO

Im Klageverfahren hat das Bundes­kanz­leramt als oberste Aufsichts­behörde des BND nach gerichtlicher Aufforderung zur Vorlage der konkret bezeichneten Unterlagen unter Berufung auf Geheim­hal­tungs­gründe eine sog. Sperrerklärung abgegeben. In der Folge ist das Verfahren - wie in der Verwal­tungs­ge­richts­ordnung (VwGO) vorgesehen - an den Fachsenat des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts für Entscheidungen nach § 99 VwGO abgegeben worden. Im Rahmen des dort durchgeführten sog. In-camera-Verfahrens nehmen ausschließlich die Richter des Fachsenats Einsicht in die gesperrten Unterlagen, um das Vorliegen von Geheim­hal­tungs­gründen zu überprüfen.

Bestätigung der Geheim­hal­tungs­gründe und Abweisung der Klage durch den Fachsenat

Der Fachsenat hat die Rechtmäßigkeit der Sperrerklärung bestätigt (BVerwG 20 F 11.23). Die begehrten Unterlagen enthielten Informationen, die auch gegenwärtig noch Aufschluss über die nachrich­ten­dienstliche Arbeitsweise gäben, sowie perso­nen­be­zogene Daten, die weiterhin geheim­hal­tungs­be­dürftig seien. Zum Teil handele es sich um mit ausländischen Nachrich­ten­diensten unter Vertrau­lich­keits­zusage ausgetauschte Informationen, die nach der sog. Third-Party-Rule ohne Zustimmung des Infor­ma­ti­o­ns­gebers nicht an Dritte weitergegeben werden dürften.

Auf der Grundlage des Beschlusses des Fachsenats war die Klage abzuweisen. Das in § 99 VwGO vorgegebene Prüfprogramm für die Verweigerung des (unein­ge­schränkten) Zugangs zu Unterlagen stimmt mit den fachge­setz­lichen Vorgaben des Bunde­s­a­r­chiv­ge­setzes faktisch überein. Entscheidet der Fachsenat - wie hier - in Fällen gleich­ge­la­gerter Geheim­hal­tungs­gründe zugunsten des Geheimschutzes, bleibt auch die Klage auf unein­ge­schränkten Zugang zu den Unterlagen erfolglos. Soweit die Klägerin über konkret bezeichnete Aktenbestände hinaus die Einsicht in weitere, vom BND erst noch zu ermittelnde Unterlagen begehrt, hat dieser den Antrag zu Recht wegen Unver­hält­nis­mä­ßigkeit des Verwal­tungs­auf­wandes abgelehnt.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/mw)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil36038

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI