10.07.2026
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10.07.2026 

Dokument-Nr. 36096

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Beschluss09.07.2026Bundesverfassungsgericht
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Bundesverfassungsgericht Beschluss09.07.2026

Erfolglose Eilanträge gegen die Gestaltung des Gesetz­ge­bungs­ver­fahrens zum GKV-Beitrags­satz­sta­bi­li­sie­rungs­gesetz

Mit Beschlüssen hat der Zweite Senat des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts zwei Eilanträge zur Gestaltung des Gesetz­ge­bungs­ver­fahrens zum GKV-Beitrags­satz­sta­bi­li­sie­rungs­gesetz abgelehnt.

Die Antragsteller – jeweils ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages – sehen sich aufgrund von Änderungs­an­trägen zum Gesetzentwurf in ihrem Recht auf gleich­be­rechtigte Teilhabe an der parla­men­ta­rischen Willensbildung verletzt. So seien die Änderungs­anträge wie im Gesetzgebungsverfahren zum Gebäu­de­ener­gie­gesetz im Jahr 2023 umfangreich und komplex und mit zu wenig Vorbe­rei­tungszeit zur Verfügung gestellt worden. Mit ihren Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zielen die Antragsteller letztlich darauf ab, dem Deutschen Bundestag die für den 10. Juli 2026 anberaumte 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfs zu untersagen.

Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung blieben ohne Erfolg. Aufgrund der Eilbe­dürf­tigkeit wird den Beteiligten die Begründung der Entscheidung gemäß § 32 Absatz 5 Satz 2 Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts­gesetz gesondert übermittelt.

Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (pm/pt)

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