Arbeitsgericht Berlin Urteil25.03.2026
Kündigung der Leiterin Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus von Berlin wegen Arbeitszeitbetrugs unwirksamArbeitsgericht kann keine schwerwiegende Pflichtverletzung feststellen
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigung der Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus von Berlin für rechtsunwirksam erachtet.
Die Mitarbeiterin hatte mit der Fraktion vereinbart, während ihres genehmigten Urlaubs Vorbereitungsarbeiten für eine anstehende Veranstaltung durchzuführen und hierfür an einem bestimmten Tag die geleistete Arbeit in das elektronische Arbeitszeiterfassungssystem einzutragen. Am betreffenden Tag arbeitete die Mitarbeiterin jedenfalls nicht die von ihr eingetragenen acht Stunden. Die Fraktion Die Linke warf der Mitarbeiterin Arbeitszeitbetrug vor, da sie weder an dem betreffenden Tag acht Stunden noch an den übrigen Urlaubstagen in entsprechendem Umfang gearbeitet habe. Sie kündigte das Arbeitsverhältnis daher außerordentlich fristlos, hilfsweise ordentlich.
Keine schwerwiegende Pflichtverletzung
Das Arbeitsgericht hat die Kündigungen für unwirksam erachtet, da eine schwerwiegende Pflichtverletzung nicht vorliege. Die getroffene Vereinbarung zwischen den Parteien sei dahingehend zu verstehen, dass die Mitarbeiterin sich trotz der Eintragung an einem bestimmten Tag ihre Arbeitszeit während der Urlaubswoche habe frei einteilen können. Es sei nicht feststellbar gewesen, dass sie insgesamt in der Urlaubswoche weniger gearbeitet habe als angegeben.
Gegen das Urteil kann die Fraktion Die Linke Berufung zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 27.03.2026
Quelle: Arbeitsgericht Berlin, ra-online (pm/pt)