31.07.2026
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
31.07.2026 

Dokument-Nr. 36153

Sie sehen ein Kündigungsschreiben.
Drucken
ergänzende Informationen

Arbeitsgericht Berlin Urteil31.07.2026

Kündi­gungs­schutzklage des R. Abou-Chaker gegen Bushido überwiegend abgewiesenKündigung nach umstrittener Firmen­über­weisung von 180 000 Euro

Das Arbeitsgericht Berlin hat über eine Kündi­gungs­schutzklage des Herrn Rommel Abou-Chaker gegen den als Bushido bekannten Herrn Anis Ferchichi entschieden und die zweite von mehreren Kündigungen für wirksam erachtet. Hinsichtlich der Widerklage auf Rückzahlung von 180.000 EUR war nach Erledigung der Hauptsache nur noch über die Kosten zu entscheiden, die das Arbeitsgericht Herrn Ferchichi auferlegt hat.

Herr R. Abou-Chaker war seit 2011 als Objektbetreuer in der Immobi­li­en­ver­waltung bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts Bergmannsglück (GbR) beschäftigt und verfügte in dieser Position über eine Kontovollmacht der GbR. Gesellschafter der GbR waren bis September 2018 noch Herr Ferchichi und Herr Arafat Abou-Chaker, der Bruder des Herrn R. Abou-Chaker. Im März 2018 hob Herr R. Abou-Chaker 180.000 EUR vom Geschäftskonto der GbR ab und übergab sie seinem Bruder. Zwischen den Parteien ist streitig, ob er damit Weisungen folgte, die ihm beide Gesellschafter der GbR erteilt hatten. Im Juni und August 2018 wurde das Arbeitsverhältnis des R. Abou-Chaker auf Veranlassung des Herrn Ferchichi mehrfach seitens der GbR gekündigt. Nach Auflösung der GbR war deren Rechts­nach­folger Herr Ferchichi, gegen den sich die Kündigungsschutzklage zuletzt richtete. Herr R. Abou-Chaker wendet sich gegen drei Kündigungen, die im Zusammenhang mit der Geldentnahme von März 2018 und deren Berechtigung stehen. Widerklagend hatte Herr Ferchichi von Herrn R. Abou-Chaker die Zahlung der entnommenen 180.000 EUR verlangt.

Das Klageverfahren war im Hinblick auf die Durchführung mehrerer Straf- und Zivilverfahren betreffend die Parteien dieses Rechtsstreits und Herrn Arafat Abou-Chaker über Jahre ausgesetzt. Zwischen den Parteien war insbesondere streitig, ob Herr Ferchichi entsprechend der Behauptung des Herrn R. Abou-Chaker eine Weisung zur Abhebung der 180.000 EUR erteilt hatte. Über die im März 2018 an Herrn Arafat Abou-Chaker ausgegebenen 180.000 EUR hat zwischen­zeitlich das Oberlan­des­gericht Brandenburg in einem zwischen diesem und Herrn Ferchichi geführten Verfahren rechtskräftig entschieden. Die insoweit auch gegenüber Herrn R. Abou-Chaker erhobene Zahlungs­for­derung war damit erledigt. Das Arbeitsgericht hatte deshalb für diesen Teil des Verfahrens nur noch über die Kostentragung zu entscheiden.

Das Arbeitsgericht hat die erste außer­or­dentliche Kündigung vom 08.06.2018 aus formalen Gründen für unwirksam erachtet. Das Arbeits­ver­hältnis sei jedoch durch die außer­or­dentliche Kündigung vom 28.08.2018 wegen versuchten Prozessbetrugs wirksam aufgelöst worden. Den Vorwurf, Herr R. Abou-Chaker habe am 27.08.2018 vor dem Arbeitsgericht unrichtig behauptet, auch Herr Ferchichi habe ihn zur Abhebung der 180.000 EUR angewiesen, habe Herr R. Abou-Chaker nicht ausreichend widerlegen können. Im Rahmen der abgestuften Darlegungslast hätte er nähere Angaben zu der behaupteten Weisung und deren Umständen machen müssen. Da dies nicht erfolgt sei, sei prozessual von der Richtigkeit des Vorwurfs auszugehen, der die außer­or­dentliche Kündigung rechtfertige. Der grundsätzlich bis zum 28.08.2018 bestehende Anspruch des Herrn R. Abou-Chaker auf Entgelt sei verjährt. Die Kosten des erledigten Teils des Rechtsstreits betreffend die Zahlungs­for­derung von 180.000 EUR habe Herr Ferchichi zu tragen, weil von einem Erfolg der Widerklage ohne die Erledigung nicht auszugehen sei.

Gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts können beide Parteien das Rechtsmittel der Berufung zum Landes­a­r­beits­gericht Berlin-Brandenburg einlegen.

Quelle: Arbeitsgericht Berlin, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil36153

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI