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31.07.2026 

Dokument-Nr. 36149

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Amtsgericht Berlin-Tiergarten Urteil15.07.2026

Hohe Haftstrafe für 51-jährigen Mann für Cybergrooming (die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte zu Minderjährigen)Amtsgericht Tiergarten verurteilt Angeklagten wegen sog. Cybergroomings zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten

Ein Schöffengericht des Amtsgerichts Tiergarten hat einen 51-jährigen Mann wegen sog. Cybergroomings zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt und die Fortdauer der Unter­su­chungshaft angeordnet.

Nach den Feststellungen des Gerichts – besetzt mit einer Berufsrichterin als Vorsitzender und zwei Schöffen – hat der Angeklagte in den Jahren 2024 und 2025 wiederholt über Messen­ger­dienste Mädchen im Alter zwischen acht und 13 Jahren kontaktiert und sich dabei selbst als 11-jähriger Junge ausgegeben. Durch beharrliches Werben habe er die geschädigten Mädchen dazu gebracht, Nacktbilder zu übersenden. Zum Teil habe er sie auch überredet, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. In einigen Fällen habe er seinerseits (kinder-)porno­gra­phisches Material an die Mädchen verschickt.

Bei einer ersten Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten in Berlin im November 2024 seien Tausende Bild- und Videodateien mit kinder- und jugend­por­no­gra­phischen Inhalten beschlagnahmt worden, so die Vorsitzende in ihrer heutigen mündlichen Urteils­be­gründung. Allein das sichergestellte kinderpor­no­gra­phische Videomaterial habe eine Gesamt­s­piellänge von 190 Stunden. Kurz nach den polizeilichen Maßnahmen habe der Angeklagte seine Tätigkeit jedoch wieder aufgenommen und erneut Kontakt zu Minderjährigen aufgenommen.

Aufgrund der hohen Freiheitsstrafe und der Gefahr von Wieder­ho­lung­staten hat das Gericht die Fortdauer der Unter­su­chungshaft angeordnet. Gegen den Angeklagten werden zudem weitere Ermittlungen geführt.

Der Angeklagte war in der Haupt­ver­handlung geständig.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit dem Rechtsmittel der Berufung oder der Revision angefochten werden.

Quelle: Amtsgericht Tiergarten, ra-online (pm/pt)

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