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14.01.2026 
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Dokument-Nr. 35696

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Urteil13.01.2026Amtsgericht Hannover216 Ls 32/25
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Amtsgericht Hannover Urteil13.01.2026

Betreiber eines Corona-Testzentrums wegen mehrfachen Betruges zu Freiheitsstrafe verurteiltMindestens 877.058,33 Euro zu viel abgerechnet

Das Amtsgericht Hannover - Schöffengericht - hat einen heute 27-Jährigen wegen Betruges in acht Fällen zu einer Gesamt­frei­heits­strafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt. Zudem hat es die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 968.333,03 EUR angeordnet.

Die Staats­an­walt­schaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, im Zeitraum von März 2022 bis Oktober 2022 in acht Fällen gegenüber der Kassen­ärzt­lichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) für Teststationen in Ledeburg und Groß-Buchholz sowie drei mobilen Teststationen in Hannover, Seelze und Laatzen mit 96.702 Tests eine weit überhöhte Anzahl an angeblichen PoC-Antigen-Test abgerechnet und dabei Auszahlungen durch die KVN in Gesamthöhe von 968.333,03 EUR erwirkt zu haben, wobei er mindestens 877.058,33 EUR zu viel abgerechnet haben soll.

Amtsgericht bildet eine Gesamt­frei­heits­strafe für die acht Taten

Das Gericht hat diese Vorwürfe als erwiesen angesehen, nachdem der Angeklagte sie in der Haupt­ver­handlung eingeräumt hat. Daneben hat das Gericht noch zwei Zeugen vernommen, die insbesondere den Ablauf des Ermitt­lungs­ver­fahrens geschildert haben. Für jede einzelne der acht Taten hat das Gericht je nach Schadenshöhe Freiheits­s­trafen von neun Monaten, einem Jahr, einem Jahr und sechs Monaten sowie zwei Jahren verhängt. Daraus hat es eine Gesamt­frei­heits­strafe von zwei Jahren und sieben Monaten gebildet. Zudem muss der Angeklagte nach dem heutigen Urteil einen Betrag von 968.333,03 EUR zahlen. Die Staats­an­walt­schaft hatte für den Angeklagten eine Gesamt­frei­heits­strafe von zwei Jahren und neun Monaten gefordert, die Verteidigung eine Bewäh­rungs­strafe von nicht mehr als zwei Jahren.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und kann binnen einer Woche mit der Berufung oder der Revision angefochten werden.

Quelle: Amtsgericht Hannover, ra-online (pm/pt)

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